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Bundesnetzagentur: Ausstellung zeigt gefährliche Elektrogeräte
Einblick in die Asservatenkammer und Marktüberwachung
Gefährliche Elektrogeräte, die sich zu stark erhitzen und in Brand geraten können, Lampen, die Störfrequenzen erzeugen, Sendeanlagen, die in Deutschland nicht zulässige Frequenzen nutzen, oder Spielzeug, welches auch als Spionagewerkzeug nutzen lässt - die Liste der Geräte, die auf dem deutschen und europäischen Markt nicht vertrieben werden dürfen, ist lang. Jetzt präsentiert die Bundesnetzagentur diese gefährlichen Produkte in einer Ausstellung.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
»Wir gewähren Einblick in unsere Asservatenkammer. Besucher können verbotene Produkte sehen, die auf dem deutschen Markt nicht verkauft werden dürfen – zum Beispiel eine elektrische Haarbürste, die sich im Betrieb auf über 200 Grad erhitzt«, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Eröffnung der Ausstellung in Bonn.
Funkkopfhörer, Drohnen und Funksteckdosen gehören zu den Exponaten ebenso wie Kinderspielzeug, welches als Abhögerät genutzt werden kann oder in dem eine kleine Videokamera versteckt ist. Allein im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur insgesamt rund 986.000 Produkte die Funkstörungen oder elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen können aus dem Verkehr gezogen (wir berichteten). Hinzu kamen weitere 240.000 Produkte, die dem Zoll bei der Einfuhr aufgefallen sind und die nach Überprüfung durch die Bundesnetzagentur nicht eingeführt werden durften.
Neben der Präsentation von Produkten informiert die Bundesnetzagentur über ihre Aufgaben im Bereich Marktüberwachung, den Schutz des Frequenzspektrums, die CE-Kennzeichnungspflicht sowie die Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden und Institutionen. Die Behörde überwacht das Angebot von elektrischen und elektronischen Geräten auf dem deutschen Markt, um Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten zu minimieren. Elektrische Geräte dürfen auf dem deutschen Markt nur angeboten werden, wenn sie Vorgaben zur elektromagnetischen Verträglichkeit einhalten und die Hersteller oder Importeure dies mit dem CE-Kennzeichen für Verbraucher erkennbar machen.
Die Ausstellung ist öffentlich und bis Mitte August 2017 am Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn zu sehen. Der Eintritt ist frei. Zum Tag der offenen Tür der Bundesregierung am 26. und 27. August 2017 wird die Ausstellung im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin gezeigt. Weitere Termine werden auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/wanderausstellung veröffentlicht.