Newsticker
- Vodafone: Glasfaser-Ausbau in Roding und Ortenaukreis
- Huawei Mate Xs 2 ab sofort in Deutschland erhältlich
- O2 bietet 5G Roaming in zehn Ländern an
- sim.de Allnet-Flatrate mit 16 GB für 10,99 Euro monatlich
- Telekom MagentaTV startet neue MegaSport Option
- vivo X80 Pro Smartphone kommt nach Deutschland
- Bundesnetzagentur legt Vorschläge zur Festnetzregulierung vor
- Amazon Prime Day kommt am 12. und 13. Juli 2021
- Vodafone CallYa künftig mit 5G und mehr Datenvolumen
- Nettetal: Tele Columbus erweitert das Beritbandnetz für 13500 Haushalte
Telekom: Die Auflagen sind unrealistisch
Kommentar zu Vergaberegeln für 5G-Frequenzen
Der politische Beirat der Bundesnetzagentur hat am Montag die Vergabeempfehlungen für die 5G-Frequenzvergabe beraten und die Regeln für die Auktion im kommenden Jahr beschlossen. Die Bundesnetzagentur kann damit das Vergabeverfahren starten. Doch von vielen Seiten kommt die Kritik, sowohl von den Telekommunikationsanbietern und Branchenverbänden als auch von den Verbraucherschützern. Die Deutsche Telekom hat in ihrem Blog zusammengestellt, was die beschlossenen Regeln für das Unternehmen bedeuten.
Telekom zu Vergaberegeln für 5G-Frequenzen-Auktion (Bild: Deutsche Telekom)
Die Telekom kritisiert, dass es bei den verschärften Ausbauauflagen geblieben ist. Diese würden deutlich über das hinausgehen, was die Bundesnetzagentur zuvor selbst als zumutbar und verhältnismäßig beschrieben habe, so die Telekom. Insgesamt sieht die Deutsche Telekom die Umsetzung dieser Auflagen schon aus heutiger Sicht als unrealistisch.
Die Auflagen für die 5G-Frequenzauktion sehen eine sehr breite Versorgung in der Fläche vor. Laut der Telekom habe Deutschland die längsten Genehmigungsverfahren für Antennenstandorte in Europa. Daneben gäbe es zahlreiche gesetzliche, bürokratische Hindernisse sowie tatsächliche Hürden wie begrenzte Baukapazitäten und Bürgerinitiativen. Weiterhin kritisiert der Konzern die Regelung in Richtung eines verpflichtenden National Roaming - diese sei investitionsfeindlich, insbesondere für die Versorgung des ländlichen Raums.
Letzteres wird jetzt in der Politik diskutiert; eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) könnte verpflichtendes National Roaming und Diensteanbieterverpflichtung bringen. Die Frequenz-Auktion sollte jedoch nicht zum Spielball der Politik werden, was zum Nachteil des Digitalstandortes Deutschland wäre.
Laut der Telekom müsse die Umsetzung von EU-Recht in einem offenen, transparenten und geordneten Verfahren geschehen. »Eine überstürzte Entscheidung, die nur der Bevorzugung eines Diensteanbieters dient«, halte die Telekom für absolut falsch. »Damit werden erst recht die vollkommen falschen Investitionsanreize gesetzt, die den Investoren und dem Kapitalmarkt nicht zu vermitteln sind«, so das Unternehmen weiter.