Bundesnetzagentur schlägt höhere Entgelte für »letzte Meile« vor

Telekom-Wettbewerber sollen künftig mehr zahlen

10. April 2019

Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch ihren Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sogenannte »letzte Meile«, veröffentlicht. Dieser Vorschlag sieht vor, dass die Telekom künftig von ihren Wettbewerbern ein höheres Entgelt für Anmietung der TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) verlangen darf.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Entgelte sollen steigen

Derzeit zahlen Telekom-Wettbewerber für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) 10,02 im Monat. Geht es nach dem neuen Vorschlag der Bundesnetzagentur, sollen ab dem 01. Juli 2019 dafür monatlich 11,19 Euro fällig werden. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen. Auch die Kosten für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz-TAL), dem grauen Kasten am Straßenrand, sollen steigen - von derzeit 6,77 Euro auf 7,05 Euro monatlich.

Zur Begründung für die Erhöhung der monatlichen Überlassungsentgelte erklärt die Bundesnetzagentur, dass diese in erster Linie die erforderlichen Investitionen beispielsweise für das Material und die Verlegung der »letzten Meile« abdecken. In den letzten Jahren wurden die Entgelte für den Zugang zur »letzten Meile« eher gesenkt. Nun seien nahezu sämtliche relevanten Preisparameter gestiegen, so die bundesnetzagentur. Die betreffe insbesondere die Tiefbaupreise, darüber hinaus beispielsweise auch die Kupferpreise, die Stundensätze für die Montagearbeiten sowie die Preise bei Vergabe an Auftragnehmer.

Gegenläufige kostensenkende Effekte, wie etwa die erstmalige Berücksichtigung einer anteiligen oberirdischen Verlegung der »letzten Meile« und eine weitergehende Berücksichtigung inzwischen vollständig abgeschriebener Kabelkanalanlagen und -schächte, die für den Glasfaserausbau wiederverwendet werden können, würden die Koststeigerungen dieses Mal nicht kompensieren, so die bundesnetzagentur weiter. Dabei fällt der Preisanstieg bei der KVz-TAL geringer aus als bei der HVt-TAL. Dies sei dadurch zu erklären, dass die oberirdische Verlegung im Verzweigerkabelbereich einen erheblich höheren Anteil hat und die betreffende Reduzierung des Investitionswertes den KVz-TAL-Preis deshalb in stärkerem Maße beeinflusst, heißt es seitens der Regulierungsbehörde.

Weitere Entgelte vorgeschlagen

Neben den Entgelten für den Zugang zur »letzten Meile« hat die Bundesnetzagentur auch neue Entgelte ab dem 1. Juli 2019 für den Zugang von Wettbewerbern zur Anschlussinfrastruktur der Telekom vorgeschlagen. Sofern Wettbewerber für die Anbindung eines Kabelverzweigers auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, sollen sie dafür monatlich 0,06 Euro pro Meter eines Viertelrohres zahlen – statt bislang 0,04 Euro. Die Anbindung eines Kabelverzweigers mit unbeschalteter Glasfaser soll künftig 13,61 Euro im Monat kosten statt bisher 46,76 Euro.

Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Multifunktionsgehäuse – das sind spezielle Kabelverzweiger, in die auch aktive Technik eingebaut werden kann – soll künftig 86,91 Euro betragen statt bisher 90,14 Euro. Dieser Preis bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann lediglich ein Drittel usw. bezahlt werden.

Verfahren der Beschlusskammer

Die Entgeltvorschläge seien das Ergebnis jeweils intensiver Prüfungen und transparenter Beschlusskammerverfahren, erklärt die Bundesnetzagentur in ihrer Mitteilung. Die vorgeschlagenen Entgelte sollen für drei Jahre gelten. Nach Angaben der Behörde bieten die vorgeschlagenen Entgelte stabile und berechenbare Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt. Zudem »geben sie allen Marktakteuren den erforderlichen Spielraum, um den Auf- und Ausbau moderner, gigabitfähiger Breitbandinfrastrukturen weiter vorantreiben zu können«. Die Ermittlung der maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung für die Anmietung der TAL erfolgte wiederum anhand eines Kostenmodells des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK), das für dieses Verfahren im Vorfeld weiterentwickelt worden war, sowie der von der Telekom eingereichten Kostenunterlagen.

Konsultation der Entscheidungsentwürfe

Die beiden Entscheidungsentwürfe sind ab sofort online unter www.bundesnetzagentur.de/BK3-19-0001 zur Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht Gelegenheit, bis zum 24. April 2019 schriftlich Stellung zu den Entgeltvorschlägen zu nehmen. Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidungen äußert, können sie ab dem 1. Juli 2019 endgültig in Kraft treten.

Kritik an Entgelt-Vorschlag

Erwartungsgemäß kritisiert der Branchenverband VATM den Konsultationsentwurf der Bundesnetzagentur:

»Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesnetzagentur mit ihrem heute veröffentlichten Konsultationsentwurf eine Erhöhung der monatlichen TAL-Entgelte von teilweise mehr als 10 Prozent im Vergleich zu den bisherigen Entgelten in Betracht zieht. Die Entgelte befinden sich damit immer noch auf einem überhöhtem Niveau«, so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. »Für altes Kupferkabel zahlen wir unverändert die Kosten für den hypothetischen kompletten Neubau der angemieteten sogenannten letzten Meile bis zum Kunden. Schon in der Vergangenheit haben die EU-Kommission und verschiedene Studien für ein anderes Kostenberechnungsmodell plädiert. Es ist weiterhin eine Neujustierung des Preissetzungsmodells dringend erforderlich, die deutlich stärker abgeschriebene Netzteile berücksichtigt und auf ein glasfaserbasiertes Netz abstellt. Ansonsten werden steigende Kosten bei Tiefbau, Kupfer und Personal sowie eine weiter sinkende Anzahl abgenommener Leitungen auch in Zukunft für steigende Entgelte sorgen.«

Notfalls müsse der Gesetzgeber die nötigen Spielräume für einen Schwenk bei der Kostenberechnung der BNetzA schaffen, damit steigende Entgelte nicht allein das Ergebnis eines bloß hypothetischen und für die Praxis völlig irrelevanten Neubaus der veralteten Kupfer-Infrastruktur sind, so Grützner weiter. Die neue TAL-Entgelthöhe bedeute Einnahmen für die Telekom in Höhe von rund 650 Millionen Euro. Allein der Preisunterschied für die TAL würde zusätzliche Einnahmen in Höhe von mehr als 60 Millionen Euro im Jahr für die Telekom bedeuten, so VATM. Dieses Geld würde dem Gesamtmarkt für den Glasfaserausbau entzogen, ohne dass dem auf Seiten der Telekom irgendwelche realen Mehrkosten entgegenstehen, kritisiert der VATM-Geschäftsführer weiter. Er schlägt vor, die erzielte Mehreinnahmen der Telekom dem Digitalfonds für den Glasfaserausbau in ländlichen Gebieten zuzuschlagen.

Quellen: Mitteilung der Bundesnetzagentur, Mitteilung von VATM

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