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Bundesnetzagentur: Räumung des 700 MHz-Bandes für den Mobilfunk abgeschlossen
Frequenzen für bessere Versorgung im ländlichen Raum bereit
Die 2015 versteigerten Frequenzen im Bereich 700 MHz können seit Anfang Juli für den Mobilfunk genutzt werden. Das teilte die Bundesnetzagentur am Donnerstag mit. Damit stehen nun bundesweit weitere Flächenfrequenzen zur Verfügung. Die Netzbetreiber können damit die Mobilfunkversorgung insbesondere im ländlichen Raum verbessern, so Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
In der Frequenzversteigerung 2015 wurden im Bereich 700 MHz Frequenzen versteigert, die zuvor für terrestrisches Fernsehen genutzt wurden. Nach der schrittweisen Umstellung auf den frequenzeffizienteren Übertragungsstandard DVB-T2 seien diese Frequenzen nun vollständig frei, so die Regulierer. Nun können die Frequenzen für mobiles Breitband bundesweit genutzt werden. Technisch haben diese Frequenzen eine relativ hohe Reichweite. Daher sind sie insbesodnere zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in ländlichen Regionen geeignet.
Das terrestrische Fernsehen wird mit DVB-T2 im verbliebenen Frequenzbereich 470 bis 694 MHz übertragen. Damit sei die Übertragung eines unveränderten Programmumfangs bei weit geringerem Frequenzbedarf möglich, so die Bundesnetzagentur weiter.
Ausbauverpflichtung 2015
In der Frequenzversteigerung 2015 wurden die erfolgreichen Bieter verpflichtet, zum 1. Januar 2020 eine Mobilfunkversorgung von mindestens 97 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland und 98 Prozent bundesweit zu erreichen. Zudem ist eine vollständige Abdeckung der Hauptverkehrswege zu gewährleisten, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.
Dabei müssen Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde pro Antennensektor erreichet werden. Den Haushalten sollen im Wettbewerb der Anbieter in der Regel Übertragungsraten von 10 Megabit pro Sekunde und mehr zur Verfügung gestellt werden.
Anfang Mai 2019 gab es Berichte, dass nicht alle Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland die Ausbau-Auflagen fristgemäß einhalten könnten. Diese seien jedoch zuversichtlich, die Versorgungsauflagen zu erfüllen, und bauen die Netze weiter aus.
Und wie sieht es in anderen Ländern aus? Laut der Bundesnetzagentur seien die Frequenzen des 700 MHz Bandes nicht in allen EU-Ländern so schnell für Mobilfunk nutzbar wie in Deutschland. Für den Zeitraum bis zum Abschluss der Räumung des 700-MHz-Bandes auch in den Nachbarländern haben die Mobilfunkbetreiber in Grenznähe den Schutz ausländischer Rundfunknutzungen zu beachten. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 30. Juni 2020 – in besonderen begründeten Fällen bis zum 30. Juni 2022 – Zeit, den Frequenzbereich für drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur