EU-Kommission: Vodafone kann Unitymedia übernehmen

Branche kritisiert die Entscheidung

22. Juli 2019

Die Europäische Kommission hat am vergangenen Donnerstag (18.07.2019) die geplante Übernahme des Kabelgeschäfts von Liberty Global in Tschechien, Deutschland (Unitymedia), Ungarn und Rumänien durch Vodafone genehmigt. Die Genehmigung ist an die vollständige Umsetzung eines von Vodafone vorgelegten Pakets von Verpflichtungszusagen geknüpft. In Deutschland hat sich Vodafone unter anderem verpflichtet, einem Käufer, bei dem es sich laut Vodafone um Telefónica handelt, Zugang zum Kabelnetz des zusammengeschlossenen Unternehmens in Deutschland zu gewähren, um den Wettbewerb bei Breitband- und TV-Diensten zu wahren. Vodafone muss auch weiterhin Signale frei empfangbarer Fernsehsender übertragen.

Vodafone und Unitymedia Logos

Dem Beschluss war eine eingehende Prüfung des Vorhabens vorausgegangen. Bei der Übernahme der Geschäftstätigkeit von Liberty Global in Tschechien, Deutschland, Ungarn und Rumänien geht es Vodafone in erster Linie um den Betrieb der Kabelnetze in diesen Ländern. Im Zuge ihrer Prüfung hat die Kommission Informationen eingeholt und Rückmeldungen von Kunden, Zulieferern und Wettbewerbern der beteiligten Unternehmen sowie von anderen Interessenträgern erhalten, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission.

Im Anschluss an die Prüfung hatte die EU-Kommission Bedenken geäußert, dass die Übernahme von unitymedia durch Vodafone in Deutschland einen Wegfall des Wettbewerbsdrucks bewirken würde, den die beiden Unternehmen aufeinander ausübten. In den jeweiligen Kabelnetzen gibt es bisher keine Überschneidungen. Doch Vodafone bietet in den von Unitymedia abgedeckten Gebieten Festnetz-Breitbanddienste über einen Vorleistungszugang zum Netz der Deutschen Telekom an. Weiterhin befürchtete die EU-Kommission, dass das neue Unternehmen durch die Stärkung seiner Marktstellung die Stellung der Fernsehsender untergraben könnte. Dies hätte zu einer Verschlechterung des TV-Angebots für Zuschauer in Deutschland führen können.

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat sich Vodafone dazu verpflichtet, einem Käufer Zugang zum Kabelnetz des zusammengeschlossenen Unternehmens in Deutschland zu gewähren. Dabei handelt es sich um Telefónica, was die beiden Unternehmen bereits im Mai vereinbart haben. Durch diese Verpflichtung würde es der Telefónica ermöglicht, einen Wettbewerbsdruck auszuüben, so die EU-Kommission. Zudem könnte Telefónica dann TV-Dienste anbieten.

Weiterhin habe sich Vodafone verpflichtet, Fernsehsendern, deren Programme über die TV-Plattform des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens übertragen werden, vertraglich weder direkt noch indirekt die Möglichkeit zu nehmen, ihre Inhalte auch über einen OTT-Dienst zu übertragen. Ferner sollen die Einspeisegebühren für frei empfangbare Fernsehsender, die ihre linearen Fernsehprogramme über das Kabelnetz von Vodafone in Deutschland übertragen, nicht erhöht werden. Die bestehenden Vereinbarungen sollen verlängert oder gegebenenfalls neu geschlossen werden. Auch soll Vodafone Signale frei empfangbarer Fernsehsender via HbbTV weiterhin übertragen.

Die EU Kommission sei zu dem Ergebnis gelangt, dass der geplante Zusammenschluss angesichts der vorgelegten Zusagen den Wettbewerb nicht gefährdet, heißt es in der offiziellen Mitteilung. Der Genehmigungsbeschluss ergeht unter der Auflage, dass die Verpflichtungszusagen in vollem Umfang eingehalten werden.

Branche sieht die EU-Entscheidung zum Vodafone-Unitymedia-Deal kritisch

Die Branche sieht die EU-Entscheidung kritisch. Der BREKO bleibt bei seiner geäußerten Warnung vor dem Zusammenschluss zwischen Vodafone und Unitymedia: Dieser wird nach Auffassung des Glasfaserverbands zu einer erheblichen Einschränkung des Wettbewerbs – und damit zu Nachteilen für Bürger und Unternehmen – führen. Zwar begrüßt der BREKO grundsätzlich Open-Access-Vereinbarungen. Bei der Öffnung der künftigen Vodafone-Kabelnetze handelt es sich jedoch um einen »Exklusiv-Deal« zwischen zwei Großunternehmen, wodurch sich nichts an den negativen Auswirkungen der Übernahme in den Kabelmärkten sowie auf den Glasfaserausbau (FTTB / FTTH) ändern wird, heißt es in der Mitteilung des Verbandes.

Auf dem Kabelmarkt könne der Zusammenschluss insbesondere negative Auswirkungen auf den Markt für Verträge mit der Wohnungswirtschaft zur Versorgung von Endkunden haben. Hier liegt der Marktanteil von Vodafone künftig bei rund 75 Prozent. Dies wird – ungeachtet des Netzzugangs für Telefónica – in den meisten Fällen auch ein Monopol in puncto Kabel-Internet bedeuten, so BREKO weiter. Der BREKO bedauert zudem, dass die EU-Kommission Vodafone nicht zur Auflage gemacht hat, dass langfristig mit der Wohnungswirtschaft laufende (Gestattungs-) Verträge ein Sonderkündigungsrecht erhalten. Nur so könne nach Auffassung des BREKO und weiterer Marktteilnehmer Wettbewerb ermöglicht werden, indem es auch Dritten – etwa lokal oder regional operierenden Netzbetreibern – möglich wird, attraktive(re) Angebote auf Basis reiner Glasfaser (FTTB/FTTH) zu machen.

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