Telefónica holt Tarifumstellung für Roam-Like-At-Home nach

Einigung zwischen Mobilfunkanbieter und vzbv nach EuGH-Urteil

03. Februar 2021

Am 3. September 2020 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einer Klage des vzbv gegen Telefónica entschieden, dass der Mobilfunkanbieter am 15. Juni 2017 Bestandskunden automatisch in den verbraucherfreundlichen »Roam-Like-At-Home«-Tarif hätte umstellen müssen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und Telefónica hätten sich über die Folgen dieses Urteils inzwischen verständigt, so der vzbv. Betroffene Kunden profitieren hiervon auf verschiedene Weise.

Einigung zwischen Telefónica und vzbv nach EuGH-Urteil zur Tarifumstellung für Roam-Like-At-Home
Einigung zwischen Telefónica und vzbv nach EuGH-Urteil zur Tarifumstellung für Roam-Like-At-Home (Bild: iStockphoto.com/Niyazz)

Hintergrund: Mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren zum 15. Juni 2017 dürfen keine zusätzlichen Entgelte mehr für Gespräche aus dem EU-Ausland nach Deutschland erhoben werden. Telefonieren, SMS schreiben und surfen kostet im EU-Ausland nun so viel wie zu Hause. Mobilfunkanbieter mussten ihre Kunden zum 15.06.2017 automatisch auf den regulierten EU-Roaming-Tarif umstellen, soweit diese der Umstellung nicht widersprochen haben. Bei O2 wurden die Kunden allerdings nicht automatisch auf den regulierten EU-Roaming-Tarif umgestellt. Dafür müssen selbst aktiv werden und die Umstellung per SMS beantragen.

Nach dem Urteil des EuGH habe sich die Verbraucherschützer und der Mobilfunkanbieter nun geeinigt, wie dieser nun umgesetzt wird:

Telefónica wird die noch erforderlichen Umstellungen in den regulierten Roaming-Tarif nachholen. Kunden haben die Möglichkeit dieser Umstellung zu widersprechen, etwa weil der alternative Roaming-Tarif für die betroffenen Kunden vorteilhafter sein kann. Der Mobilfunkanbieter will betroffene Kunden rechtzeitig und individuell informieren.

Außerdem wird Telefónica von ihren betroffenen Kunden ab dem 3. September 2020 bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf den regulierten EU-Roaming Tarif entweder keine Entgelte erheben, die über die bei Anwendung des regulierten EU-Roaming Tarifs hinausgehen. Oder diese Entgelte werden automatisch zurückerstattet, zum Beispiel per Gutschrift.

Erstattung von Roaming-Entgelten

Darüber hinaus haben Telefónica und der vzbv vereinbart, dass Telefónica den Kunden in bestimmten Fällen Roaming-Entgelte erstatten wird. Die zu erstattenden Entgelte für Telefonate könnten etwa als »Verbindungen innerhalb der EU«, für Internetverbindungen zum Beispiel als »Roaming Day Packs« auf der Rechnung erschienen sein, deren Kosten sich beispielsweise auf 1,99 Euro pro Tag im Ausland beliefen.

Laut Verbraucherschützern können die Kunden die Erstattung verlangen, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Kunde hat mit Telefónica bereits vor dem 15. Juni 2017 einen Mobilfunkvertrag geschlossen.
  • Der Kunde hat den Mobilfunkvertrag nach dem 15. Juni 2017 innerhalb der Europäischen Union, beziehungsweise in Liechtenstein, Norwegen oder Island verwendet. Telefónica hat dafür Roaming-Entgelte in Rechnung gestellt, die bei einer Nutzung in Deutschland nicht angefallen wären.
  • Die Höhe der Entgelte müssen Kunden anhand geeigneter Belege wie Rechnungen oder Einzelverbindungsnachweisen darlegen.

Passend dazu hat Telefónica / O2 eine Info-Website zur Erstattung von EU-Roaming Entgelten geschaltet. Hier erhalten Kunden auch das entsprechende Antragsformular.

Quelle: Mitteilung des vzbv

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