Bundesnetzagentur: Grundsätze zur Ermittlung erschwinglicher Preise für Telekommunikationsdienste

Festlegung soll soziale und wirtschaftliche Teilhabe ermöglichen

16. August 2022

Mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes am 01. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten zu einem erschwinglichen Preis an einem festen Standort geschaffen. Demnach hat jeder Verbraucher das Recht auf eine Versorgung mit Sprachkommunikationsdiensten und einem Internetzugangsdienst zu einem erschwinglichen Preis für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Nun hat die Bundesnetzagentur die Grundsätze zur Ermittlung erschwinglicher Preise für Telekommunikationsdienste an einem festen Standort veröffentlicht.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Die Mindestanforderungen für Sprachkommunikationsdienste sowie für den Internetzugangsdienst wurden in der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung festgelegt, die zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist. Im Rahmen der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten sollen die Preise für Telekommunikationsdienste, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses, die im Zuge der Grundversorgung erbracht werden, die Preise von auf dem Markt angebotenen vergleichbaren Produkten nicht überschreiten.

Ermittlung erschwinglicher Preise

Für die Ermittlung erschwinglicher Preise wird als Referenzpunkt der bundesweite Durchschnitt von Preisen für Produkte herangezogen, die mit einer Grundversorgung vergleichbar sind, erklärt die Bundesnetzagentur. Bezüglich des erschwinglichen monatlichen Preises für die Dienstenutzung werden auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Telekommunikationseinrichtung berücksichtigt, die über das übliche Maß hinausgehen. Dies können zum Beispiel Stromkosten sein, die bei dem Betrieb einer Satellitenfunkschüssel auftreten, so die Behörde weiter.

Für den erschwinglichen Preis für den Anschluss kann der durchschnittliche Preis von Anschlüssen im jeweiligen Landkreis als Referenzwert herangezogen werden. Dadurch sollen auch regionale Besonderheiten berücksichtigt werden, die einen Einfluss auf den Anschlusspreis ausüben können.

Lesen Sie unsere News auch als RSS-Feed

 
+++ Anzeige +++