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Mehr Schutz gegen Missbrauch von 0190er-Nummern
Bundestag beschließt Gesetz für mehr Verbraucher-Schutz
06. Juni 2003
Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190-/0900-Mehrwertdiensten verabschiedet. Damit sollen nund Verbraucher gegen überteuerten Dialer und Abzocker-Angeboten über 0190-/0900-Nummern geschützt werden. Das Gesetzt soll noch durch den Bundesrat gehen, was allerdings als sicher gilt.
Für Verbraucher wird durch das neue Gesetz mehr Schutz gegen den Missbrauch von Mehrwertdiensten gewährleistet. So sollen beispielsweise Anwählprogramme, die auf Internet-Seiten aufgeschaltet werden (so genannte Dialer), künftig durch die Regulierungsbehörde registriert und genehmigt und zudem auch noch auf nur eine Nummerngasse begrenzt werden. Nach einer Stunde sollen grundsätzlich die Verbindungen vom Diensteanbieter der Mehrwertdienste automatisch getrennt werden, es sei denn, der Kunde lässt diese Option abschalten.
Die Preisobergrenze bei 0190/0900-Nummern wird künftig bei zwei Euro pro Minute beziehungsweise bei 30 Euro pro Einwahl liegen. Vor Gesprächen über 0900/0190-Mehrwertdiensterufnummern müssen die Diensteanbieter die Tarife ansagen lassen.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) soll den Verbraucher behilflich sein, den Anbieter, der sich hinter bestimmten Nummern verbirgt, ausfindig zu machen. Unseroösen «Dienstleister» drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro (bisher 20.000 Euro).
«Es ist nunmehr gelungen, einen fairen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen Interessen der Anbieter herzustellen», begrüßt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), das neue Gesetz.
Für Verbraucher wird durch das neue Gesetz mehr Schutz gegen den Missbrauch von Mehrwertdiensten gewährleistet. So sollen beispielsweise Anwählprogramme, die auf Internet-Seiten aufgeschaltet werden (so genannte Dialer), künftig durch die Regulierungsbehörde registriert und genehmigt und zudem auch noch auf nur eine Nummerngasse begrenzt werden. Nach einer Stunde sollen grundsätzlich die Verbindungen vom Diensteanbieter der Mehrwertdienste automatisch getrennt werden, es sei denn, der Kunde lässt diese Option abschalten.
Die Preisobergrenze bei 0190/0900-Nummern wird künftig bei zwei Euro pro Minute beziehungsweise bei 30 Euro pro Einwahl liegen. Vor Gesprächen über 0900/0190-Mehrwertdiensterufnummern müssen die Diensteanbieter die Tarife ansagen lassen.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) soll den Verbraucher behilflich sein, den Anbieter, der sich hinter bestimmten Nummern verbirgt, ausfindig zu machen. Unseroösen «Dienstleister» drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro (bisher 20.000 Euro).
«Es ist nunmehr gelungen, einen fairen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen Interessen der Anbieter herzustellen», begrüßt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), das neue Gesetz.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n10276.html