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100.000 Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch
Verbraucher nutzen Bundesnetzagentur als Anlaufstelle
Die einhunderttausendste schriftliche Beschwerde eines Verbrauchers zum Rufnummernmissbrauch ist jetzt bei der Bundesnetzagentur eingegangen. «Dies zeigt, dass die Bundesnetzagentur als Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden zum Thema Rufnummernmissbrauch bekannt ist und von den Verbrauchern angenommen wird», erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Seit dem 15. August 2003 ist die Behörde mit der Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummern betraut.
Rufnummernmissbrauch hat verschiedene Erscheinungsformen, zum Beispiel Verstöße gegen die gesetzliche Pflicht zur Preisangabe in der Bewerbung von (0)900er Mehrwertdiensterufnummern und zur Preisansage vor dem jeweiligen Mehrwertdienst, die Verwendung von Dialern in der falschen Rufnummerngasse sowie Rufnummern-Spam. Die Bundesnetzagentur kann nach etsprechenden Ermittlungen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um den Mißbrauch zu stoppen. Diese reichen von Abmahnungen über Rufnummernabschaltungen bis hin zum Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung.
In allen beklagten Fällen konnte die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben ihre rechtlichen Schritte erfolgreich vertreten. Außerdem hat die Bundesnetzagentur in circa 170 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet. Soweit Anhaltspunkte für eine Straftat bestanden, hat sie ihre Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, in deren Händen die weitere Verfolgung liegt. Daneben bestehen auf internationaler Ebene Kooperationswege zur Verfolgung von Rufnummernmissbrauch sowie die Möglichkeit des Informationsaustauschs mit anderen Regulierungsbehörden.
Ziel der Bundesnetzagenur sei es, Missstände, die zu Beschwerden führen, abzustellen. So haben sich im Bereich Dialer im Jahre 2006 ca. 500 Verbraucher beschwert, während es im Vorjahr noch ca. 21.000 waren. Dieser Erfolg sei insbesondere auf die Einführung eines einheitlichen Zustimmungsfensters für Dialer zurückzuführen, welches für Kostentransparenz sorgt, so die Behörde.
Voraussetzung für ein Eingreifen der Bundesnetzagentur ist stets die gesicherte Kenntnis einer rechtswidrigen Nummernnutzung. Um den Missbrauchsfällen nachgehen zu können, ist es auch in Zukunft wichtig, dass sich die betroffenen Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden. Weitere Informationen zum Thema Rufnummernmissbrauch sowie Kontaktdaten stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.