Bundesnetzagentur legt neue Entgelte für Zugang zur TAL fest

Preise für Schaltung und Rückgabe erhöht, Linesharing-Kosten gesenkt

29. Juni 2012

Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Freitag neue Preise festgelegt, welche die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern berechnen darf, wenn ein Telefonkunde mit seinem Festnetzanschluss zur Konkurrenz oder zurück zur Telekom wechselt. Die Wettbewerber mieten von der Telekom die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die so genannte letzte Meile, die als Kupferkabel in die Wohnung des Kunden führt. Dabei werden sowohl einmalige Kosten als auch eine monatliche Miete berechnet.

Zum 1. Juli 2012 wurden zunächst die einmaligen Entgelte neu genehmigt, die die Wettbewerber im Fall der Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung für deren Schaltung bzw. Rückgabe jeweils an die Telekom Deutschland GmbH entrichten müssen. Für die Übernahme der TAL ohne Arbeiten beim Endkunden kann die Telekom Deutschland GmbH künftig ein Entgelt von einmalig 31,01 Euro (netto) verlangen, statt bisher 30,83 Euro (netto). Für die derzeit häufigste Variante, die Neuschaltung der Kupferdoppelader Zweidraht hochbitratig ohne Arbeiten am Kabelverzweiger (KVz) und mit Arbeiten beim Endkunden, beläuft sich der neue Tarif auf 54,17 Euro (netto). Bisher lag dieser Tarif bei 53,35 Euro (netto).

Ebenfalls zum 1. Juli 2012 genehmigt wurden die Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte sowie darüber hinaus die monatlichen Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur TAL, das sog. Line Sharing. Beim Line Sharing wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich aufgeteilt. Damit kann der untere Frequenzbereich von der Telekom Deutschland GmbH weiter für die Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung genutzt werden, typischerweise für schnelle Internetzugänge auf Basis der DSL-Technologie. Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL ist ein monatlicher Überlassungspreis von 1,68 Euro genehmigt worden. Damit senkt die Bundesnetzagentur diesen Preis von bisher 1,84 Euro. Das Entgelt für die häufigste Bereitstellungsvariante, die Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz und ohne Arbeiten beim Endkunden, beträgt jetzt 44,80 Euro, statt bisher 51,22 Euro.

Die Entgelte sollen wieder für zwei Jahre gelten; sie wurden zuletzt im Juni 2010 festgelegt. Allerdings können die neuen Entgelte nicht sofort verbindlich in Kraft treten. Deshalb werden sie ab dem 1. Juli 2012 zunächst vorläufig genehmigt. Die Entscheidungsentwürfe werden demnächst im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht dann Gelegenheit, zu der beabsichtigten Entscheidung Stellung zu nehmen. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellung nehmen können. Erst im Anschluss daran kann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden.

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