Vectoring-Entscheidung: Reaktionen der Wettbewerber

Insgesamt positive Stimmen, noch Spielraum für Nachbesserungen

10. Juli 2013

Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag ihren Beschluss zum Thema VDSL-Vectoring veröffentlicht. Dabei haben die Regulierer die Kritik-Punkte der Wettbewerber berücksichtigt und zusätzliche Regelungen ihre Entscheidung mit aufgenommen. Die Telekom-Konkurrenz begrüßt die aktuelle Entscheidung der Bundesnetzagentur weitgehend.

»Wir sind erleichtert, dass der deutsche Regulierer die konstruktive Kritik und konkreten Verbesserungsvorschläge in seinem Entwurf für den Einsatz der Vectoring-Technologie umfassend aufgegriffen hat. Allerdings wird der Deutschen Telekom nach wie vor ein einseitiges Kündigungsprivileg an den Kabelverzweigern (KVz) eingeräumt«, bewertet VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA), die jetzt in Brüssel der EU-Kommission vorliegt. Auch die so genannte Vectoring-Liste sowie Kündigungsschutzregeln werden positiv aufgenommen. Letztere müssen aber von der Bundesnetzagentur noch weiter praktikabel ausgestaltet werden, so ein VATM-Präsidiumsmitglied.

Neu im Beschluss der Bundesnetzagentur ist jetzt, dass die Telekom den Zugang zum KVz nicht nachträglich kündigen kann, wenn diese bis zu einer bestimmten Frist oder mit Fördermitteln erschlossen worden sind. »Das bedeutet Planungssicherheit für den Ausbau in schlecht versorgten Gebieten und genau dies war ein zentraler Verbesserungsvorschlag des VATM«, so Grützner. Ein Wermutstropfen bleibt für die Telekom-Mitbewerber: »Die Telekom kann unter bestimmten Bedingungen weiterhin den Zugang zum KVz kündigen. Damit werden die angekündigten Investitionen der Telekom gegenüber den getätigten Investitionen von anderen Unternehmen privilegiert«, so Norbert Westfal, Geschäftsführer der EWE TEL GmbH.

»Wir sind sehr froh, dass wir nun weitreichende Planungssicherheit für Investitionen in den Breitbandausbau bekommen. Die Korrekturen der Bundesnetzagentur sind richtig und wichtig für einen funktionierenden Wettbewerb«, so Westfal weiter. »Jetzt können wir uns in den nächsten Wochen voll auf den angekündigten Ausbau von 35 Städten im Nordwesten Deutschlands konzentrieren«. Auch andere VATM-Mitgliedsunternehmen wollen das Netz weiter ausbauen.

Auch beim Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO e.V.) ist die neue Entscheidung der Bundesnetzagentur gut angekommen. »Die von der Beschlusskammer nunmehr definierten Bedingungen schaffen ein Umfeld, in denen die Telekom wie die Wettbewerber die innovative Vectoring-Technologie weitgehend chancengleich einsetzen können«, so der Verband und bezeichnet die Änderungen am ursprünglichen Entwurf als erhebliche Verbesserungen. So wird unter anderem die Einführung eines zentralen Vectoring-Registers gelobt. Zwar soll die Vectoring-Liste durch die Telekom geführt werden, allerdings behält sich der Regulierer Kontroll- und Korrekturbefugnisse vor. In der Ursprungsfassung des Vectoring-Beschlusses sollte die Telekom bereits durch das intransparente Einstellen von Planungen in ihren internen Systemen eine Reservierung von Kabelverzweigern (KVz) zu ihren Gunsten auslösen können.

Allerdings ist die Beschlusskammer nicht allen Argumenten der Wettbewerber gefolgt. So bleibe der Bestandsschutz für die KVz-Erschließung von Wettbewerbern in Gebieten mit einer parallelen Festnetzinfrastruktur (Kabel) weiter eingeschränkt. »Die Beschlusskammer sollte noch einmal prüfen, ob der Stichtag für den Bestandsschutz bezüglich der Wettbewerberinvestitionen in den Kabelgebieten nicht an die Einführung des hochleistungsfähigen Bitstromprodukts anknüpfen sollte, das die Telekom als Ersatz für eine verweigerte Entbündelung anbieten muss – nach eigener Aussage aber erst 2016 anbieten kann. Eine Anpassung des Stichtags würde auch für Zwischenzeit bis 2016 die notwendige Sicherheit bieten, um wettbewerbliche Vectoring-Investitionen zu forcieren«, sieht BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers noch Spielraum für weitere Nachbesserungen.

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