Bundesnetzagentur legt Vectoring-Entscheidung der EU-Kommission vor

Register für VDSL-Vectoring Ausbau und weitere neue Vorschläge

09. Juli 2013

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am heutigen Dienstag ihren Entscheidungsvorschlag für die Einführung der Vectoring-Technologie der EU-Kommission und den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten zur Stellungnahme zugesandt. Zusätzlich zu dem im April veröffentlichten ersten Entscheidungsentwurf haben die Regulierer darin einige Änderungen vorgenommen. So wurden einige damals geäußerte Kritikpunkte der Telekom-Wettbewerber aufgegriffen und in den neuen Beschluss eingearbeitet. Vorgesehen sind zum Beispiel die Einrichtung einer so genannten Vectoring-Liste sowie Regelungen, die zu einer höheren Rechts- und Planungssicherheit bei einem staatlich geförderten Breitbandausbau beitragen sollen, so die BNetzA.

Die Telekom-Wettbewerber und Verbände die VATM und BREKO haben den ursprünglichen Entscheidungsvorschlag an mehreren Stellen kritisiert. Nun hat die Bundesnetzagentur weitere Regelungen in den Entwurf aufgenommen, die diese Kritikpunkte berücksichtigen. So darf die Telekom einem Wettbewerber den Zugang zur »letzten Meile«, der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), an einem Kabelverzweiger (KVz) nicht verweigern bzw. kündigen, wenn am konkreten Ort nachträglich eine zweite Festnetz-Infrastruktur errichtet wird. Ebenso erhalten Wettbewerber einen erweiterten Bestandsschutz, wenn sie im Zeitpunkt der endgültigen Regulierungsentscheidung einen KVz zwar noch nicht ausgebaut, dafür aber bereits eine verbindliche Bestellung bei der Telekom abgegeben haben.

Der Breitbandausbau mit der Vectoring-Technologie soll künftig von der Bundesnetzagentur beaufsichtigt werden. Dazu soll ein Vectoring-Register, so genannte Vectoring-Liste, eingeführt werden. In diesem Register soll der jeweils innerhalb eines Jahres beabsichtigte und dann tatsächlich erfolgte VDSL-Ausbau bzw. Vectoring Einsatz dokumentiert werden. Die Liste soll von der Deutschen Telekom geführt werden. Die Regelungen sehen allerdings auch vor, dass die Bundesnetzagentur umfassende Informations- und Eingriffsrechte hat, um möglichen Missbrauch zu verhindern.

Ein weiterer Kritik-Punkt im April war, dass keine Sanktionen für den Fall vorgesehen waren, dass die Telekom einen Ausbau ankündigt, dann aber doch nicht durchführt. die Mitbewerber befürchteten, dass die Telekom damit den Ausbau durch einen anderen Anbieter verhindern könnte. Konkrete Sanktionen hat die Bundesnetzagentur auch jetzt nicht festgelegt: »konkrete Sanktionen bei missbräuchlichen Reservierungen von KVz, beim Nicht-Ausbau zuvor reservierter KVz und bei der Nichtverfügbarkeit eines im Rahmen eines offenen Netzzugangs (Open Access) ersatzweise anzubietenden Bitstrom Produkts« müssen noch in einem so genannten Standardangebot von der Bundesnetzagentur festgelegt werden, heißt es seitens der BNetzA.

Die EU-Kommission und die nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU Mitgliedstaaten können nun innerhalb eines Monats Stellungnahmen zum überarbeiteten Entscheidungsentwurf abgeben. Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, kann die Entscheidung anschließend endgültig in Kraft treten.

Hintergrund

Mit dem Vectoring-Verfahren sind höhere Übertragungsraten über bestehende Kupferleitungen möglich, als bisher bei der VDSL-Technik. Durch das Vectoring wird die gegenseitige Störung aus benachbarten Kupferdoppeladern eines Kabels reduziert. Allerdings ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am KVz möglich. Ein entbündelter Zugriff damit – sofern es um den Einsatz von VDSL-Technik geht – aber nicht mehr.

Die Telekom hatte Ende letzten Jahres bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur »letzten Meile« an den KVz einzuschränken, um Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Am 9. April hatte die Bundesnetzagentur einen ersten Entscheidungsentwurf für die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Telekom zur Kommentierung veröffentlicht. Danach muss die Telekom ihren Wettbewerbern auch künftig grundsätzlich den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am KVz gewähren. Die Telekom kann den Zugang zur »letzten Meile« am KVz aber unter besonderen Bedingungen verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann.

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