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Netzneutralität: BMWi stellt neuen Verordnungsentwurf vor
Überarbeitete Verordnung präzisiert Regeln zur Sicherung der Netzneutralität
Mitte Juni hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Entwurf der Verordnung für Netzneutralität vorgestellt. Damals gab es Kirtik, weil unter anderem einige Stellen sehr vage formuliert wurden. Nun hat das BMWi den Verordnungsentwurf (PDF) präzisiert und einen zweiten Entwurf vorgelegt. In zwei Workshops sollen nun die geplanten Regelungen mit Inhalteanbietern, Nutzern und Netzbetreibern diskutiert werden.
»Ziel des BMWi ist und bleibt es, den freien und offenen Zugang zum Internet, seinen Inhalten und Anwendungen, so wie wir sie heute kennen, zu erhalten«, so das Ministerium. Mit den Änderungen des Entwurfs der so genannten Netzneutralitätsverordnung will BMWi die Sicherung des Best-Effort-Prinzips noch stärker verdeutlichen. Demnach müssen Netzbetreiber »alle Datenpakete grundsätzlich gleich behandeln, und zwar unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel. Dazu gehören Übertragungskapazitäten, die grundsätzlich die Nutzung aller über das Internet erbrachten Dienste, Inhalte und Anwendungen ermöglichen.«
Geschäftsmodelle der Netzbetreiber wie Managed Services sollen zulässig sein. Dasselbe soll auch für die Einrichtung von Transportklassen, einschließlich Volumentarifen, gelten. Bei den so genannten Managed Services handelt es sich um Dienste, die in vom offenen Internet logisch getrennten Netzen gegen gesondertes Entgelt angeboten werden, wie zum Beispiel IP-TV. Die Telekom hatte diesen Begriff bei der Ankündigung der DSL-Drosselung für seinen IP-TV Dienst Entertain genutzt. Sowohl Managed Services als auch die Transportklassen dürfen allerdings laut dem Verordnungsentwurf das Best-Effort-Internet nicht behindern.
Beides war auch bereits im ersten Entwurf vorgesehen, wurde jetzt aber präzisiert. So steht nun in dem neuen Entwurf: »Die willkürliche Verschlechterung von Diensten oder die ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Telekommunikationsnetzen ist unzulässig«.
Der neue Entwurf der Verordnung ergänzt die Regelung zudem um eine Berichtspflicht der Bundesnetzagentur im Hinblick auf zukünftige Marktentwicklungen, die zu einer Beeinträchtigung des Best-Effort-Internet führen oder seine Fortentwicklung hindern können. Weiterhin legt das Ministerium die Endgerätenetzneutralität fest.
Zu dem überarbeiteten Entwurf hat das BMWi eine neue Abstimmungsrunde eingeleitet. Zudem sollen zwei Workshops stattfinden, um den Verordnungsvorschlag zunächst am 27. August 2013 mit Inhalteanbietern und Nutzern und am 5. September mit den Netzbetreibern fachlich zu diskutieren. Der Verordnungsentwurf soll »zügig, aber zugleich sorgfältig zur Entscheidungsreife« gebracht werden.