Bundesnetzagentur: VDSL Vectoring endgültig genehmigt

Telekom muss Musterverträge ändern und vorlegen

29. August 2013

Die Bundesnetzagentur hat die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Telekom Deutschland GmbH nun endgültig genehmigt. Nun ist die Deutsche Telekom am Zug, ihre aktuellen Musterverträge für den Zugang zur »letzten Meile« entsprechend zu ändern.

Anfang Juli hatte die Bundesnetzagentur der EU-Kommission im üblichen Verfahren einen Entscheidungsentwurf zur Stellungnahme vorgelegt. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen. Die EU-Kommission habe grünes Licht für den Entscheidungsentwurf der deutschen Regulierer gegeben, so die Bundesnetzagentur in ihrer Mitteilung.

Die Bundesnetzagentur habe in einem »zügigen, transparenten und intensiven Beschlusskammerverfahren ausgewogene und verlässliche Rahmenbedingungen« für die Einführung der VDSL Vectoring Technologie in Deutschland geschaffen, wird Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemitteilung zitiert. »Es liegt jetzt an allen investitionswilligen Unternehmen, die sich daraus ergebenden Chancen für den Aus- und Aufbau von modernen TK-Netzen [...] zu nutzen und den für unser Land wichtigen Breitbandausbau gemeinsam zügig voranzutreiben«, so Homann weiter. Dabei seien insbesondere auch in ländliche Gebiete wichtig.

Telekom muss Musterverträge für »letzte Meile« Zugang ändern

Die Telekom hatte Ende letzten Jahres bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur Teilnehmeranschlussleitung, der so genannten letzten Meile, an den KVz einzuschränken, um Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Aufgrund der heute bekannt gegebenen Entscheidung muss die Telekom ihren Wettbewerbern auch künftig grundsätzlich den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am KVz gewähren. Die Telekom kann den Zugang zur "letzten Meile" am KVz aber unter besonderen Bedingungen verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann.

Nun müsse die Telekom ihre aktuellen Musterverträge für den Zugang zur »letzten Meile« und für ein im Falle des Vectoring-Einsatzes ersatzweise anzubietendes Bitstrom-Produkt ändern. Darin seien die technischen, betrieblichen und rechtlichen Details des tatsächlichen Einsatzes von Vectoring zu regeln, so die Bundesnetzagentur. Die Musterverträge müssen dann der Bundesnetzagentur vorlegt werden und werden von ihr noch einmal geprüft.

Hintergrund VDSL Vectoring

Mit dem Vectoring-Verfahren sind im heute bestehenden kupferbasierten Teilnehmeranschlussnetz höhere Übertragungsraten möglich, als dies bisher bei der schon fortgeschrittenen VDSL-Technik der Fall ist. Durch das Vectoring wird die gegenseitige Störung aus benachbarten Kupferdoppeladern eines Kabels reduziert. Damit sollen Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s möglich sein. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am Kabelverzweiger (KVz) möglich. Weitere Details zu VDSL Vectoring haben wir in einem Hintergrund-Artikel zusammengefasst.

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