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Bundesnetzagentur: VDSL Vectoring endgültig genehmigt
Telekom muss Musterverträge ändern und vorlegen
Die Bundesnetzagentur hat die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Telekom Deutschland GmbH nun endgültig genehmigt. Nun ist die Deutsche Telekom am Zug, ihre aktuellen Musterverträge für den Zugang zur »letzten Meile« entsprechend zu ändern.
Anfang Juli hatte die Bundesnetzagentur der EU-Kommission im üblichen Verfahren einen Entscheidungsentwurf zur Stellungnahme vorgelegt. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen. Die EU-Kommission habe grünes Licht für den Entscheidungsentwurf der deutschen Regulierer gegeben, so die Bundesnetzagentur in ihrer Mitteilung.
Die Bundesnetzagentur habe in einem »zügigen, transparenten und intensiven Beschlusskammerverfahren ausgewogene und verlässliche Rahmenbedingungen« für die Einführung der VDSL Vectoring Technologie in Deutschland geschaffen, wird Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemitteilung zitiert. »Es liegt jetzt an allen investitionswilligen Unternehmen, die sich daraus ergebenden Chancen für den Aus- und Aufbau von modernen TK-Netzen [...] zu nutzen und den für unser Land wichtigen Breitbandausbau gemeinsam zügig voranzutreiben«, so Homann weiter. Dabei seien insbesondere auch in ländliche Gebiete wichtig.
Telekom muss Musterverträge für »letzte Meile« Zugang ändern
Die Telekom hatte Ende letzten Jahres bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur Teilnehmeranschlussleitung, der so genannten letzten Meile, an den KVz einzuschränken, um Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Aufgrund der heute bekannt gegebenen Entscheidung muss die Telekom ihren Wettbewerbern auch künftig grundsätzlich den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am KVz gewähren. Die Telekom kann den Zugang zur "letzten Meile" am KVz aber unter besonderen Bedingungen verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann.
Nun müsse die Telekom ihre aktuellen Musterverträge für den Zugang zur »letzten Meile« und für ein im Falle des Vectoring-Einsatzes ersatzweise anzubietendes Bitstrom-Produkt ändern. Darin seien die technischen, betrieblichen und rechtlichen Details des tatsächlichen Einsatzes von Vectoring zu regeln, so die Bundesnetzagentur. Die Musterverträge müssen dann der Bundesnetzagentur vorlegt werden und werden von ihr noch einmal geprüft.