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Rückwärtssuche von Telefonnummern - Wie erfährt man, wer angerufen hat?
Tipps zum Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen
Gehören Sie noch zu jenen, die nicht pausenlos das Smartphone oder Handy am Ohr haben und deshalb manchmal Anrufe verpassen? Dann stehen Sie vielleicht auch öfter vor der Frage, wer denn da eigentlich angerufen hat, sofern es eine unbekannte Nummer gewesen ist. In diesem Artikel möchten wir Ihnen verraten, wie man rausbekommt, wer Sie angerufen hat.
Telefonnummern zurückverfolgen
Da es etwas mühsam wäre, das Telefonbuch per Hand nach einer Nummer zu durchsuchen, bieten einige Plattformen im Internet die Möglichkeit, dies für Sie zu tun. Dazu benötigen Sie nichts weiter, außer einer kostenlosen Inverssuche für Telefon- und Handynummern sowie der vollständigen Telefonnummer, die auf Ihrem Telefon nach dem verpassten Anruf gespeichert wurde. Mit etwas Glück erhalten Sie nun sofort eine Information, was es mit der fremden Nummer auf sich hat.
Inzwischen ist die Erfolgsquote bei Festnetznummern sehr hoch. Sollten Sie über Rückwärtssuchen auf derartigen Webseiten keinen Erfolg haben, probieren Sie doch einfach mal, die betreffende Telefonnummer bei Google einzugeben. Dabei hilft es manchmal schon, die Schreibweise etwas zu verändern – beispielsweise eine Leertaste oder ein Minus zwischen Vorwahl und Telefonnummer einzufügen. Hier erhalten Sie weitere Tipps zur Handynummer Rückwärtssuche. Außerdem ist es sinnvoll, vor dem Anfang und hinter dem Ende der jeweiligen Nummer (in einigen Variationen) mit Anführungszeichen zu arbeiten ("Nummer"), um genau diese spezielle Nummer in der Suchmaschine zu suchen.
Rückwärtssuche von Telefonnummern (Bild: Pixabay – Hebi 65 - CC0 Public Domain)
Unerlaubte Werbeanrufe
Leider gibt es auch trotz zahlreicher Verbote immer noch Firmen, die Sie zu Werbezwecken kontaktieren möchten. Diese sogenannten »Cold Calls« werden seit 2013 noch härter geahndet, um unerwünschte Telefonwerbung zu bekämpfen und Verbraucher bzw. Privatpersonen zu schützen.
Wichtige Fakten dazu:
- Werbeanrufe mittels einer automatischen Anrufmaschine sind untersagt.
- Sie müssen bereits vor dem Anruf Ihre explizite Einwilligung in Telefonwerbung durch das jeweilige Unternehmen gegeben haben.
- Es ist nicht ausreichend, wenn das Unternehmen sich Ihr Einverständnis zu Beginn des Telefongesprächs einholt.
- Anrufer zu Werbezwecken sind dazu verpflichtet, ihre Rufnummer einzublenden.
Wenn Sie dennoch das Pech haben, von einem der schwarzen Schafe belästigt zu werden, ist es problemlos möglich, Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzureichen.
Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen
Eine weitere Möglichkeit, sich vor unerwünschten Werbeanrufen zu schützen, ist die Eintragung in der Robinsonliste. Der eingetragene Verein wird von werbetreibenden Unternehmen geführt. Er führt Listen für Post-, Telefon-, E-Mail- und Mobilfunkwerbung. So können Verbraucher explizit entscheiden, auf welchen Wegen sie noch zu Werbezwecken kontaktiert werden wollen – oder eben auch nicht.
Mitglieder dieses Vereins gleichen regelmäßig ihre Kontaktdatenbanken mit den Einträgen auf der Robinsonliste ab, wodurch Sie nach und nach aus den Adressbüchern seriöser Unternehmen verschwinden. Solche Listen schützen natürlich nicht vor Kontakten durch unseriöse Firmen.
Doch es gibt auch Möglichkeiten, wie Sie sich selbst vor unerwünschten Werbeanrufen schützen können:
- Geben Sie Ihre Telefonnummer nur an Unternehmen weiter, wenn dies für die Vertragsabwicklung zwingend notwendig ist.
- Achten Sie im Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Angaben zur Speicherung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten.
- Sollten Sie an Gewinnspielen teilgenommen haben und dabei Ihre Telefonnummer angegeben haben, widersprechen Sie der Nutzung Ihrer Kontaktdaten zu Werbezwecken.