Newsticker
- 1&1 vereinfacht den Smartphone-Wechsel über Betriebssystem-Grenzen hinweg
- Revolut startet ein eigenes Mobilfunkangebot
- waipu.tv Start inklusive TVdirekt und TV-Stick für 4,99 Euro monatlich
- Telekom erwirbt die exklusiven Live-Rechte an der 3. Liga bis 2031
- Glasfaser: SWM, M-net und Telekom treiben FTTH-Ausbau voran
- Ortel Mobile: Jubiläumstarif bietet 100 GB und internationale Freiminuten
- Tchibo Mobil Tarif mit 60 GB Daten für 9,99 Euro wieder erhältlich
- Vodafone: Mehr als 2.400 Baumaßnahmen im Mobilfunknetz
- Lebara senkt Preis für 100 GB Tarif auf 11,99 Euro
- Telekom erhöht Preise bei Festnetz-Tarifen
Bundestag stimmt für Abschaffung des Routerzwangs ab
Internetnutzer dürfen Router bald frei wählen
Internetnutzer in Deutschland werden künftig selbst entscheiden können, welchen Router sie einsetzen wollen. Der Bundestag hat am Donnerstag die Abschaffung des so genannten Routerzwang beschlossen. Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmten alle Fraktionen in der Sitzung am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (18/6280) zu, teilte der Bundestag mit. Zuvor war noch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beschlossen worden.

Das Thema ist nicht neu: Bereits seit 2013 beschäftigt sich unter anderem die Bundesnetzagentur mit Routerzwang. Die Behörde hat 2014 einen Entwurf einer Rechtsverordnung vorgestellt, in der es unter anderem auch darum ging, dass Kunden nicht nur den Router des Anbieters, sondern auch Router anderer Hersteller nutzen dürfen sollen. Im August 2015 hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Nun hat das Gesetz auch den Bundestag passiert.
Bisher haben einige Netzbetreiber am Breitbandanschluss ausschließlich den Betrieb des von ihnen vorgegebenen Geräts zugelassen. Außerdem haben einige Internet-Provider die Zugangsdaten nicht herausgegeben, welche dann im Router voreingestellt oder fernkonfiguriert werden. Auch damit werden die Kunden praktisch gezwungen, die Geräte vom Internetanbieter zu nutzen. Künftig sollen Kunden selbst entscheiden dürfen, welche Geräte sie für den Internetzugang nutzen.
Dafür wird die Anschlussdose künftig als so genannten »Netzabschlusspunkt« definiert. Damit gehören die daran angeschlossenen Modems und Router nicht mehr zum Netz des Zugangsanbieters. Da die Router über den integrierten Modem auch den Zugang zum Internet herstellen, müssen die Internet-Provider künftig auch die notwendigen Zugangsdaten an die Nutzer herausgeben. Gleiches gilt auch für die Telefonie-Einstellungen, sofern am Anschluss Internet-Telefonie angeboten wird.
Bild-Ausschnitt: AVM-Router