Newsticker
- congstar Homespot Tarife mit mehr Datenvolumen
- Blau erhöht Datenvolumen in Prepaid Allnet-Tarifen
- Samsung Galaxy Z TriFold: Neues Smartphone zweifach faltbar
- waipu.tv und WOW starten Weihnachtsaktion
- Bundesnetzagentur startet 5G-Frequenzverfahren neu
- waipu.tv: 50 Prozent Rabatt auf monatlich kündbaren Pakete
- Telekom nimmt im Oktober 145 neue Mobilfunkstandorte in Betrieb
- connect Mobilfunknetztest 2025: Telekom ist klarer Sieger in Deutschland
- Cell Broadcast unterstützt jetzt auch Entwarnungen
- Telekom baut im Oktober 258.000 neue Glasfaseranschlüsse
Bundestag stimmt für Abschaffung des Routerzwangs ab
Internetnutzer dürfen Router bald frei wählen
Internetnutzer in Deutschland werden künftig selbst entscheiden können, welchen Router sie einsetzen wollen. Der Bundestag hat am Donnerstag die Abschaffung des so genannten Routerzwang beschlossen. Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmten alle Fraktionen in der Sitzung am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (18/6280) zu, teilte der Bundestag mit. Zuvor war noch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beschlossen worden.

Das Thema ist nicht neu: Bereits seit 2013 beschäftigt sich unter anderem die Bundesnetzagentur mit Routerzwang. Die Behörde hat 2014 einen Entwurf einer Rechtsverordnung vorgestellt, in der es unter anderem auch darum ging, dass Kunden nicht nur den Router des Anbieters, sondern auch Router anderer Hersteller nutzen dürfen sollen. Im August 2015 hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Nun hat das Gesetz auch den Bundestag passiert.
Bisher haben einige Netzbetreiber am Breitbandanschluss ausschließlich den Betrieb des von ihnen vorgegebenen Geräts zugelassen. Außerdem haben einige Internet-Provider die Zugangsdaten nicht herausgegeben, welche dann im Router voreingestellt oder fernkonfiguriert werden. Auch damit werden die Kunden praktisch gezwungen, die Geräte vom Internetanbieter zu nutzen. Künftig sollen Kunden selbst entscheiden dürfen, welche Geräte sie für den Internetzugang nutzen.
Dafür wird die Anschlussdose künftig als so genannten »Netzabschlusspunkt« definiert. Damit gehören die daran angeschlossenen Modems und Router nicht mehr zum Netz des Zugangsanbieters. Da die Router über den integrierten Modem auch den Zugang zum Internet herstellen, müssen die Internet-Provider künftig auch die notwendigen Zugangsdaten an die Nutzer herausgeben. Gleiches gilt auch für die Telefonie-Einstellungen, sofern am Anschluss Internet-Telefonie angeboten wird.
Bild-Ausschnitt: AVM-Router