Telekom beantragt Erhöhung der TAL-Entgelte

Branchenverband drängt auf Senkung durch neue Berechnungsmethode

10. Februar 2016

Die Deutsche Telekom will künftig mehr Geld für die Nutzung der Telefonleitung von ihren Mitbewerbern. Das Unternehmen hat bei der Bundesnetzagentur eine Erhöhung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) beantragt. Die aktuellen Entgelte für die Miete der Teilnehmeranschlussleitung gelten noch bis Juni 2016.

Kabelverzweiger (KVz) am StraßenrandKabelverzweiger (KVz) am Straßenrand (Bild: Deutsche Telekom)

Die Kupferleitung bis zur Wohnung gehört meistens der Deutschen Telekom. Will ein Wettbewerber einen eigenen Anschluss über die Kupferdoppelader dem Kunden anbieten, muss er diese Leitung bei der Telekom mieten. Derzeit zahlen Telekom-Wettbewerber für den Zugang zur »letzten Meile« 10,19 Euro pro Monat für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler (HVt). Wenn sie das Signal an den Kabelverzweigern (KVz) – den »grauen Kästen« an der Straße – übernehmen, kostet das 6,79 Euro monatlich. Diese Preise hat die Bundesnetzagentur 2013 festgelegt.

Da die Genehmigung der TAL-Entgelte bis Ende Juni 2016 befristet ist, beginnt nun das Ringen um die Preise erneut. Die Deutsche Telekom hat bei der Bundesnetzagentur nun eine Erhöhung der Entgelte um rund 10 Prozent auf 11,20 Euro für die HVt-TAL und 7,51 Euro für die KVz-TAL beantragt. Die Bundesnetzagentur hat nun bis April Zeit, den Antrag der Telekom zu prüfen und neue TAL-Miete festlegen. Dann müssen die neuen Entgelte noch durch die EU Kommission genehmigt werden.

BREKO setzt auf EU-Berechnungsmethodik

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) setzt bei der anstehenden Neufestlegung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung »auf einen konstruktiven Dialog mit der Bundesnetzagentur«. Der Verband will in Kürze einen eigenen Vorschlag der deutschen Regulierungsbehörde vorlegen. Dieser soll auf einer von der EU empfohlenen Berechnungsmethode basieren, die von den EU-Mitgliedsstaaten ab dem 01.01.2017 ohnehin verbindlich beachtet werden müsse.

»Durch die neue Berechnungsmethodik würde sich insbesondere das Entgelt für die KVz-TAL verringern, was weitere Anreize dafür schafft, zukunftssichere Glasfaserleitungen näher zum Kunden zu bringen. Gleichwohl würde sich auf diesem Wege auch der Mietpreis der nach wie vor meist genutzten HVt-TAL vergünstigen, was höhere Investitionen der alternativen Netzbetreiber in ihre eigene Infrastruktur erlauben würde«, erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Berechnungsmethodik berücksichtige laut BREKO auch Infrastrukturkomponenten wie Kabelkanäle und -schächte, Rohre, Gräben oder Masten, die beim Übergang zu Glasfasernetzen weiterhin genutzt werden können. Die Kosten solcher, im Wesentlichen bereits abgeschriebener, Elemente können bei der Berechnung der fiktiven Wiederbeschaffungskosten dementsprechend in Abzug gebracht werden. Das bisherige deutsche Berechnungsmodell habe dagegen die Wiederbeschaffungskosten des gesamten (historischen) Kupfernetzes zu heutigen Preisen zur Grundlage. Der BREKO setzt darauf, dass durch das neue Berechnungsmodell und die sinknenden TAL-Preise der Ausbau der ultraschnellen Glasfaseranschlüsse (FTTB / FTTH) beschleunigt werden kann.

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