Urteil gegen Datenautomatik bei Mobilfunktarifen

Klage der Verbraucherschützer gegen O2 geht in die nächste Runde

29. Februar 2016

Seit gut über einem Jahr beinhalten Mobilfunktarife von o2 die so genannte Datenautomatik. Nun hat sich das Landgericht München mit der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen O2-Mutterkonzern Telefónica und der Datenautomatik in deren Handy-Tarifen befasst. Das Gericht kam zum Schluss, dass die in den Handytarifen von O2 eingebaute Datenautomatik nicht zulässig ist. Das Urteil vom 11. Februar 2016 (Az: 12 O 13022/15) ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Urteil

Hintergrund: Datenautomatik bei O2

Anfang 2015 hat O2 bei ihren O2 Blue All-in Mobilfunktarifen die so genannte Datenautomatik eingeführt. Haben die Kunden das Inklusivvolumen ihres Tarife vor Ablauf des Monats aufgebraucht, werden automatisch bis zu drei zusätzliche kostenpflichtige Datenpakete gebucht. Zusätzlich wurde folgende Regel definiert: »Nutzt der Kunde drei Monate hintereinander alle drei Daten-Snacks, wird automatisch ein Datenpaket für 5 Euro aktiviert, worüber er per SMS informiert wird«. Sowohl die Datenautomatik als auch das Aufbuchen des zusätzlichen Datenpaketes konnten die Kunden deaktivieren. Im September 2015 wurde das automatische Daten-Upgrade wieder gestrichen.

Aktuell wird das Datenvolumen nach Verbrauch des monatlichen Inklusivkontingents automatisch bis zu drei Mal erweitert. Die Höhe des zusätzlichen Volumens und der Preis sind abhängig vom jeweiligen Tarif. Erst wenn auch dieses zusätzliche Datenvolumen verbraucht ist, wird die Surf-Geschwindigkeit bis zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats auf bis zu 32 kBit/s gedrosselt. Über jede Datenvolumen-Erweiterung werden die Kunden per SMS informiert.

O2 erklärt das Prinzip der Datenautomatik
O2 erklärt das Prinzip der Datenautomatik (Screenshot: o2online.de)

Neben O2 bieten auch einige Mobilfunkanbieter im selben Mobilfunknetz Tarife mit Datenautomatik an. Auch Vodafone bietet mit »SpeedGo« ein ähnliches Tarifmodell an. Nur bei den Mobilfunktarifen der Deutschen Telekom wird bisher keine Datenautomatik genutzt.

Der aktuelle Fall

Die Datenautomatik wurde bereits öfter kritisiert. Bereits 2014 hat Verbraucherzentrale NRW den Mobilfunkanbieter E-Plus abgemahnt, der bei seiner Marke BASE eine Datenautomatik für alle ihre Tarife eingeführt hatte. Daraufhin wurde das Tarifmodell angepasst (wir berichteten). Nun hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wieder gegen die Datenautomatik geklagt und in der ersten Instanz beim Landgericht München I Recht bekommen.

Der aktuelle Fall betrifft die Datenautomatik bei O2 Blue Tarifen. Auch hier wird nach Verbrauch des Inklusivvolumens automatisch bis zu dreimal zusätzliches Datenvolumen kostenpflichtig aufgebucht. Aus Sicht der Verbraucherschützer stelle dies eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar. Das Gericht folgte der Argumentation der Verbraucherschützer und stellte auch fest, dass das automatische Buchen zusätzlicher Megabyte die eigentliche Hauptleistung des Tarifs verändere und damit eine einseitige Änderung darstelle. Für einen durchschnittlichen Kunden sei es nicht auf den ersten Blick klar verständlich, welche finanziellen Folgen die Datenautomatik haben kann. Das System stellt daher eine Zusatzvereinbarung dar, der separat zugestimmt werden muss und die nicht als Hauptleistung und Vertragsbestandteil deklariert oder als solche in den Vertrag inkludiert werden darf, heißt es.

Telefónica will Berufung gegen Gerichtsurteil einlegen

Der Mobilfunkanbieter will gegen das Urteil in Berufung gehen. »Wir sind davon überzeugt, dass die Datenautomatik in der aktuellen Form gültig ist und halten daher an ihr fest«, so das Unternehmen. »Aus Sicht von Telefónica Deutschland stellt die Daten-Automatik einen Bestandteil der Hauptleistung des gewählten Tarifs dar und ist keine davon unabhängige Zusatzleistung, wie vom Gericht gedeutet«. Weiterhin erklärte Telefónica-Sprecher auf Anfrage:

»Für die Kunden ist der Mechanismus zur Datenautomatik transparent nachvollziehbar, denn sie werden auf unterschiedlichen Kanälen darüber informiert, dass die Datenautomatik ein Bestandteil des gewählten Tarifs ist. Informiert wird z.B. im Mobilfunkvertrag, in Produkt-Flyern zu Tarifen oder online. Sofern der Kunde die Datenvolumen-Erweiterung nicht wünscht, kann der diese auf Wunsch auch deaktivieren. Dies ist möglich über den Anruf beim Kundenservice, im Shop, über Live-Chat oder schriftlich.«

Damit widerspricht der Mobilfunkanbieter auch dem Gericht, dessen Meinung nach für einen durchschnittlichen auch aufmerksamen und sorgfältigen Verbraucher nicht auf den ersten Blick klar verständlich sei, was genau die Datenautomatik bedeute und welche finanziellen Folgen diese haben kann.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren wird am Oberlandesgericht München in die nächste Instanz gehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat auch gegen den Mobilfunkanbieter Vodafone geklagt. Auch hier geht es um die Datenautomatik bei zahlreichen aktuellen Tarifen. Dieser Fall wird allerdings erst in August in Düsseldorf verhandelt.

Bild: iStockphoto.com/Niyazz

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