WiFi Spots: Verbraucherzentrale NRW mahnt Unitymedia ab

Kunden-Router werden in Sommer zu WiFi-Hotspots

19. Mai 2016
Unitymedia

Für den Sommer 2016 hat Unitymedia kostenlose WLAN-HotSpots für eigene Kunden angekündigt. Dabei will das Unternehmen die Router der Kunden als öffentliche Zugangspunkte nutzen. Diese Lösung wird allerdings von den Verbraucherschützern kritisiert. Denn das Bereitstellen der eigenen Router als WiFi-Hotspot soll zwar optional sein, wird jedoch automatisch aktiviert, wenn die Kunden nicht aktiv widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) hat den Kabelanbieter nun abgemahnt.

Derzeit schreibt Unitymedia seine Kunden per Post an und informiert sie darüber, dass mit »WiFiSpot« in Kürze ein zusätzliches WLAN-Signal auf ihrem Router aktiviert werden soll. Über diesen konfigurierten Service soll ein dichtes Netz aus Hotspots geknüpft werden, das Kunden von Unitymedia auch außerhalb der eigenen vier Wände einen breiten Zugang über ihre mobilen Geräte ins Internet ermöglicht.

Die Verbraucherzentrale NRW befürwortet zwar die Bereitstellung von öffentlichen Hotspots für jedermann, kritisiert jedoch die Umsetzung von Unitymedia. »Es ist ein missbräuchlicher Umgang mit dem Vertragsverhältnis, wenn die Umwandlung von Kunden-Routern zu Hotspots von Unitymedia ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erfolgt«, heißt es in der Mitteilung der Verbraucherschützer.

Keine Hotspot-Funktion erst nach Widerspruch

Die Kunden müssen der Teilnahme an dem neuen Dienst »WifiSpot« nämlich widersprechen, damit er nicht aktiviert wird. Machen sie das nicht, wird ihr Router ab Sommer zu einem Hotspot. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW wird ohne die Zustimmung der Kunden ihr bestehendes Vertragsverhältnis mit Unitymedia unzulässig erweitert. »Kunden sollen selbst entscheiden, ob über ihren jeweiligen Router im Haus ein Hotspot geschaltet wird oder nicht«, erklären die Verbraucherschützer.

Dem Unitymedia-Schreiben beigefügt sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem vorsehen, dass Kunden die Nutzung des Hotspots nicht beeinträchtigen oder unterbinden und die Stromversorgung ihres Routers nicht über einen längeren Zeitraum unterbrechen dürfen. Die Verbraucherzentrale NRW hält diese Vorgaben für eine unangemessene Benachteiligung der Kunden und mahnt diese Klauseln ebenfalls ab.

Die Verbraucherschützer raten den Unitymedia-Kunden, die der Umwandlung ihres Routers zu einem Hotspot nicht zustimmen und außerdem den WLAN-Dienst nicht nutzen wollen, der geplanten Aktivierung des WiFi-Signals vorsorglich zu widersprechen.

Quelle: Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW (Stand: 18.05.2016)

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