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Antragsverfahren für lokale 5G-Campus-Netze gestartet
Unternehmen können lokale 5G-Frequenzen bei der Bundesnetzagentur beantragen
Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag das Antragsverfahren für lokale 5G-Funkanwendungen gestartet. Mit den so genannten »Campus Netzen« können Unternehmen eigene lokale 5G-Netze aufbauen und nutzen.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Für lokale Netze steht der Frequenzbereich von 3.700 bis 3.800 MHz bereit. Die Frequenzen können insbesondere in der Industrie und auch in der Land- und Forstwirtschaft sowie in Forschungseinrichtungen eingesetzt werden. Eine Antragsberechtigung kann sich aus dem Eigentum an dem Grundstück oder aus einem sonstigen Nutzungsrecht (zum Beispiel Miete oder Pacht) bzw. entsprechender Beauftragung ergeben, erklärt die Bundesnetzagentur. Anträge können elektronisch gestellt werden und sollen in einem einfachen, unbürokratischen Verfahren bearbeitet werden, so die Behörde weiter.
Frequenzen können unmittelbar nach der Zuteilung genutzt werden. Die Zuteilungsdauer soll dafür sorgen, dass Frequenzen nur für die tatsächliche Zeit ihrer Nutzung beantragt werden.
Ende Oktober 2019 hat die Bundesnetzagentur bereits Entgelte für die Frequenzen bei 5G-Campus-Netzen festgelegt. Die Gebühr ist abhängig von der beantragten Bandbreite und der Größe des abgedeckten Gebietes. Die vorgesehene Gebührenstruktur soll ermöglichen, dass auch Geschäftsmodelle von Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie landwirtschaftlichen Anwendungen realisiert werden können.
Das erste und bislang noch einzige 5G-Campus-Netz in der deutschen Automobilbranche haben Vodafone, e.GO Mobile – Hersteller von Elektrofahrzeugen – und Ericsson im Juni in Aachen eingeweiht. Telefónica Deutschland hat kürzlich das erste 5G Campus-Netz der Hauptstadt in seinem eigenen BASECAMP in Berlin-Mitte gestartet. Aktuell baut Telefónica Deutschland ein weiteres 5G-Campus-Netz für die Factory 56 im Mercedes-Benz Werk in Sindelfingen, das der intelligenten Vernetzung von Maschinen und Anlagen dienen soll.