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Klagen gegen Fusion von Vodafone und Unitymedia
NetCologne, Telekom und Tele Columbus kritisieren Entscheidung der EU-Kommission
Im Sommer 2019 gab die EU-Kommission die Übernahme von Unitymedia durch Vodafone genehmigt. Nun lässt Vodafone die Marke Unitymedia verschwinden und hat auch einen neuen Gigabit-Tarif gestartet. Gleichzeitig klagen sich mehrere Telekommunikationsanbieter gegen diese Fusion. So hat der Kölner Anbieter NetCologne wegen Wettbewerbsverzerrung Klage beim Gericht der Europäischen Union eingereicht. Und es gibt weitere Kläger.

»Fairer Wettbewerb war bislang der Garant für Innovation, verbraucherfreundliche Preise und den schnellen Glasfaserausbau«, erklärt NetCologne Geschäftsführer Timo von Lepel. »Durch die Fusion von Vodafone und Unitymedia hat sich neben der Telekom allerdings eine weitere deutschlandweite Konkurrenz gebildet. Der bisherige Wettbewerb gerät aus unserer Sicht damit in Gefahr«.
NetCologne kritisiert, dass durch die Fusion insbesondere im TV-Umfeld jetzt ein klares Ungleichgewicht herrscht. Das Vodafone-Kabelnetz, das zunächst nur in 13 Bundesländern verfügbar war, habe sich heute auf alle 16 Bundesländer erweitert. Dadurch konzentriere sich die Marktmacht in einem Unternehmen, kritisiert NetCologne. Darüber hinaus nehme das neue Unternehmen enorme Einspeiseentgelte über das Netz ein; eine vergleichbare Regelung bestehe für Netzbetreiber wie NetCologne hier nicht, so das Kölner Unternehmen weiter in seiner Mitteilung.
Weitere Wettbewerbsnachteile sieht NetCologne durch die Gefahr von Quersubventionierungen innerhalb des Vodafone/Unitymedia-Konzerns. Durch Quersubventionierung über das nun deutschlandweite Kabelfestnetz könne Vodafone seinen Kunden auch in den bislang nur durch Unitymedia versorgten Gebieten deutlich günstigere Bündelprodukte aus Festnetz, Internet, TV und Mobilfunk anbieten, sagt von Lepel. hier können vor allem regionale Anbieter nicht mithalten.
Außerdem sieht NetCologne in der Fusion eine Gefahr für den Ausbau von Gigabitnetzen - durch den künftig fehlenden Wettbewerb.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte die Klage von NetCologne (Az.: T-58/20). Ebenfalls haben die Deutsche Telekom AG (Az.: T-64/20) und die die Tele Columbus AG (Az.: T-69/20) sogenannte Nichtigkeitsklagen gegen die Fusionsgenehmigung der EU-Kommission eingereicht, berichtet Medienkorrespondenz.
Quelle: u.a. Mitteilung von NetCologne