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Versorgungsauflagen: Telefónica und Telekom erreichen Zwischenziele
Anbieter haben notwendige LTE-Stationen ausgebaut
Die Bundesnetzagentur hat die Angaben der Mobilfunknetzbetreiber zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Frequenzauktion 2015 überprüft. Demnach erreicht Telefónica das Zwischenziel in der Nachfrist. Auch die Telekom habe ein erstes Zwischenziel vorzeitig erreicht, so die Behörde.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Telefónica erreicht Zwischenziel in der Nachfrist
Telefónica hat das Zwischenziel zur vollständigen Erfüllung der Versorgungsauflage innerhalb der gesetzten Nachfrist erreicht. Die Bundesnetzagentur hatte das Unternehmen unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 600.000 Euro aufgefordert, 3.040 LTE-Stationen bis zum 31. Juli 2020 in Betrieb zu nehmen (wir berichteten).
Eine Überprüfung durch die Bundesnetzagentur habe ergeben, dass die Auflage nunmehr erfüllt ist, teilte die Behörde mit. Die Festsetzung des angedrohten Zwangsgeldes sei daher nicht erforderlich.
Bis Ende September muss Telefónica weitere 1.900 Standorte aufbauen. Bis Ende des Jahres ist die Versorgungsauflage vollständig zu erfüllen. Dafür sind noch weitere ca. 2.660 LTE-Stationen zu realisieren.
Telekom erreicht erstes Zwischenziel vorzeitig
Telekom hat vor Ablauf der Nachfrist Ende September die Versorgung von mindestens 97 Prozent der Haushalte mit 50 MBit/s im Antennensektor in allen Bundesländern erfüllt. Telekom muss nun bis Ende des Jahres noch die Hauptverkehrswege vollständig versorgen, so die Bundesnetzagentur.
Noch Zeit zum Ausbau bei Vodafone
Vodafone hat noch bis zum 30. September 2020 Zeit, die Versorgungauflagen in allen Bundesländern von mindestens 97 Prozent der Haushalte vollständig zu erfüllen. Die Versorgung der Hauptverkehrswege muss ebenfalls bis Ende des Jahres erfolgen.
Versorgungsauflagen 2015
Die Bundesnetzagentur hatte den Mobilfunknetzbetreibern im Rahmen der Frequenzversteigerung im Jahr 2015 auferlegt, dass diese ab dem 01. Januar 2020 bundesweit 98 Prozent der Haushalte und je Bundesland mindestens 97 Prozent der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies waren die Hauptverkehrswege (Bundesautobahn und Schiene) vollständig zu versorgen.
Zu Beginn des Jahres hatten alle drei Mobilfunknetzbetreiber die Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang erfüllt. Allen Unternehmen wurde eine Nachfrist bis Ende dieses Jahres gewährt. Begleitend legte die Behörde für die drei Netzbetreiber Zwischenziele fest.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur