Bundestag beschließt Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Recht auf schnelles Internet und weitere Neuerungen

22. April 2021

Nach langem Ringen hat der Bundestag nun die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG) beschlossen. Anlass war die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie »Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation« (EECC). zu den Neuerungen gehören unter anderem Recht auf schnelles Internet, neue Kündigungsfristen bei automatischen Vertragsverlängerungen und eine neue Regelung für das Nebenkostenprivileg.

Glasfaser

Recht auf schnelles Internet

Langsame Internetanschlüsse gibt es leider immer noch sehr viele in Deutschland. Mit dem nun vom Bundestag beschlossenen Telekommunikationsgesetz sollen Verbraucher nun ein Recht auf schnelles Internet erhalten. Dabei geht es um Download- und Upload-Geschwindigkeiten sowie die Latenz (Reaktionszeit). Mindestvorgaben dafür sollen noch bestimmt werden; aktuell ist die Rede von 20 bis 30 MBit/s beim Download, wobei auch niedrigere Werte möglich sind. Voraussichtlich ab Mitte 2022 können Verbraucher dann schnellere Anschlüsse fordern, wenn die aktuellen unter den festgelegten Werten sind. Die Bundesnetzagentur wird dann den aktuellen Stand prüfen und ggf. einen Anbieter beauftragen, einen Anschluss zu verlegen.

Nebenkostenprivileg bei TV-Kabelanschlüssen

Bisher können Vermieter die Kosten für TV-Kabelverträge auf den Mieter umlegen. Dies soll ab Juli 2024 wegfallen. Künftig sollen Mieter beim TV-Kabelanschluss Wahlfreiheit haben. Es gibt allerdings auch eine Ausnahme: Lässt der Vermieter Glasfaserleitungen verlegen, können die Kosten auf der Nebenkostenabrechnung erscheinen. Der Betrag ist allerdings auf fünf Euro pro Monat und höchstens für die Dauer von fünf Jahren begrenzt.

Vertragsverlängerung

In einem weiteren Teil des überarbeiteten Telekommunikationsgesetzes wird die Verlängerung der Verträge geregelt. Das neue Gesetz besagt, dass Telekommunikationsverträge nach Ablauf ihrer Mindestvertragslaufzeiten Vertragslaufzeit nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit (ein oder zwei Jahre) verlängern dürfen. Stattdessen sollen sie nach der Verlängerung monatlich kündbar sein.

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