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Neues Gesetz verkürzt Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
Handyverträge mit 1 Jahr Laufzeit und weitere Änderungen
Der Deutsche Bundestag hat mehrere »Gesetze für faire Verbraucherverträge« verabschiedet. Damit werden unter anderem Laufzeiten und Kündigungsfristen etwa bei Mobilfunkverträgen und Abos von Streamingdiensten geregelt. Auch eine Update-Pflicht für digitale Geräte wurde beschlossen. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen.
Neue Gesetze für faire Verbraucherverträge verkürzen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen (Bild: iStockphoto.com/Niyazz)
Kunden sollen ihre Verträge - unter anderem mit Telefonanbietern - künftig einfacher kündigen können. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Und: Verträge, die online abgeschlossen werden, müssen auch auf diesem Wege gekündigt werden können. Es ist von einem »Kündigungsbutton« die Rede. Dieser soll genauso einfach auffindbar sein, wie der Button zum Vertragsabschluss. Somit soll die Suche nach dem Kündigungsweg einfacher werden.
Verträge dürfen künftig grundsätzlich nur noch ein Jahr Laufzeit haben. Bisher übliche Laufzeiten von zwei Jahren sind weiterhin möglich. Allerdings müssen die Anbieter gleichzeitig auch ein ein-Jahres-Vertrag anbieten und dieser darf im Monatsdurchschnitt höchstens 25 Prozent teurer sein, also die 2-Jahres-Variante.
Ebenfalls möglich bleiben automatische Vertragsverlängerungen. Will ein Anbieter Verträge automatisch um mehr als drei Monate verlängern, muss er in Zukunft auf Kündigungsmöglichkeiten aktiv hinweisen.
Update-Pflicht bei digitalen Geräten
Bei digitalen Geräten gilt künftig eine Update-Pflicht. Anbieter digitaler Produkte und die Hersteller von Smartphones, Tablets oder Smartwatches werden mit dem neuen Gesetz von 2022 an zu regelmäßigen Updates verpflichtet. Damit soll Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit der Geräte gewährleistet werden. Unklar ist allerdings, wie lange die Update-Pflicht gelten soll - dies ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt.
»Lebenslange Updateverpflichtungen etwa sind unrealistisch und würden die Geräte und Produkte deutlich verteuern, was nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sein kann«, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. »Es ist jetzt die Aufgabe der Anbieter, Updatezeiträume anzubieten, die mit weiterhin stabilen Preisen einher gehen und diese transparent zu kommunizieren.«
Schutz vor Telefonwerbung
Das neune Gesetz soll auch den Schutz vor Telefonwerbung verbessern. Bereits heute darf Telefonwerbung nur nach einer vorherigen Einwilligung erfolgen. Künftig müssen Unternehmen diese Einwilligung sorgfältig dokumentieren und auf Nachfrage vorlegen können. Bei Verstößen gegen diese Dokumentationspflicht drohe ein empfindliches Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.