Bundesnetzagentur: Entwurf zu Minderungsregelungen für Festnetz-Breitbandanschlüsse

Erste Weichen zur Durchsetzung der neuen Verbraucherrechte

10. September 2021

Im Telekommunikationsgesetz werden neue Verbraucherrechte verankert. Und die Bundesnetzagentur will den Verbrauchern helfen, ihre Rechte gegenüber von Telekommunikationsanbietern geltend zu machen. Die Behörde hat einen Entwurf einer Allgemeinverfügung zu den neuen Minderungsregelungen für Festnetz-Breitbandanschlüsse zur Konsultation gestellt. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen auch Sicherheit für die Anbieter schaffen.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Das Telekommunikationsgesetz räumt Verbrauchern das Recht ein, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Diese Möglichkeit besteht laut Bundesnetzagentur »im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung«. Wichtig dabei ist: Der Verbraucher muss den Nachweis durch den von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Überwachungsmechanismus erbringen. Die neuen Rechte treten am 01. Dezember 2021 in Kraft und greifen die Vorgaben aus der sogenannten europäischen Netzneutralitätsverordnung auf.

In der Allgemeinverfügung geht es um die Konkretisierung der unbestimmten Begriffe einer »erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit« bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Down- und Upload. Darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur eine Handreichung bezüglich eines Überwachungsmechanismus zum Nachweis der Minderleistung zur Konsultation. Der Entwurf beschreibt die wesentlichen Voraussetzungen des Nachweisverfahrens.

Alle Interessierten können zum Entwurf der Allgemeinverfügung sowie zum Entwurf der Handreichung schriftlich Stellung zu nehmen. Beide Entwürfe sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/breitbandgeschwindigkeiten zu finden. Stellungnahmen können bis zum 5. Oktober 2021 abgegeben werden.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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