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Monitoringstelle für Glasfaser-Doppelausbau gestartet
Bestandsaufnahme der Prozesse vor Ort
Die Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben eine Monitoringstelle zur Erfassung von doppelten Glasfaserausbauvorhaben eingerichtet. Ziel sei es, wettbewerbsbehindernde, missbräuchliche oder unlautere Methoden der konkurrierenden Unternehmen zu erfassen und dagegen vorzugehen.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Der Glasfaserausbau erfolgt ganz überwiegend privatwirtschaftlich, auf Grundlage unternehmerischer Entscheidungen und im Wettbewerb der Unternehmen, erklärt Stefan Schnorr, Staatssekretär BMDV. Wichtig dabei ist, dass der Ausbau fair und wettbewerbskonform erfolgt.
Die Monitoringstelle soll die Fälle von Doppelausbau erfassen. Damit soll eine Basis zur Prüfung geschaffen werden, ob von einzelnen Unternehmen gegebenenfalls wettbewerbsbehindernde, missbräuchliche oder unlautere Methoden zum Einsatz kommen, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Beim Glasfaserausbau konkurrieren Unternehmen zunehmend um die Versorgung derselben Gebiete. dies sorgt einerseits für einen schnelleren Ausbau. Andererseits kann es auch dazu führen, dass einzelne Unternehmen ihre Ausbauplanungen anpassen, wenn ein Konkurrent einen Ausbau in demselben Gebiet anstrebt. Die neue Monitoringstelle soll dabei erfassen und prüfen, ob dabei möglicherweise auch wettbewerbswidrige Praktiken zur Anwendung kommen. Sie soll Einblicke in die Planungs- und Ausbauprozesse vor Ort erhalten. Auf dieser Grundlage wird in einem nächsten Schritt eine fundierte Bewertung des Wettbewerbsgeschehens, einschließlich etwaiger Beeinträchtigungen, angestrebt, heißt es seitens der Behörden.
Zur Erfassung der Fälle stellt die Bundesnetzagentur einen Erhebungsbogen bereit. Zielgruppen sind ausbauende Telekommunikationsunternehmen und Kommunen sowie deren Behörden beziehungsweise Entscheidungsträger. Darüber hinaus können sich auch Akteure melden, die in einem anderen Zusammenhang mit dem Thema Berührung haben, heißt es weiter.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur