Verbraucherzentrale klagt gegen LTE-Internet-Tarife von Vodafone

LTE vor Gericht: Welche Leistungen entsprechen den Festnetzbedingungen?

07. März 2014

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat am 1. März 2014 Klage gegen Vodafone wegen der von dem Unternehmen angebotenen LTE-Tarife »LTE Zuhause« am Landgericht in Düsseldorf eingereicht. Das teilten die Verbraucherschützer jetzt mit. Bereits Ende Januar hat die Verbraucherzentrale den Mobilfunkanbieter wegen der Werbung für die LTE-Tarife abgemahnt.

Die Verbraucherschützer werfen Vodafone vor, die LTE Zuhause-Tarife explizit als vollwertigen Ersatz zum Festnetz zu bewerben. Allerdings wird bei diesen Tarifen wird die Surfgeschwindigkeit nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens gedrosselt. Neues Volumen können Kunden erst gegen Aufpreis erhalten, bemängelt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen: »Dies entspricht ganz und gar nicht den Erwartungen eines Verbrauchers, der sich auf ein LTE-Zuhause-Angebot deshalb einlässt, weil die Werbung Internet gleich einem DSL-Anschluss verspricht«.

Weiterhin macht die Verbraucherzentrale Sachsen in der Klage die geringe Höhe der gedrosselten Download-Geschwindigkeit von 384 kbit/s zum Gegenstand. »Aus unserer Sicht gefährdet eine derartig niedrige Surfgeschwindigkeit die Nutzung der vertraglichen Leistung, also den Vertragszweck«, so Henschler. »Mit der Klage wollen wir erreichen, dass die Richter über die notwendigen Leistungen eines LTE-Angebotes urteilen, das Festnetzbedingungen verspricht«.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat bereits in Dezember 2013 die Deutsche Telekom und Vodafone wegen ihrer LTE-Tarife für Zuhause abgemahnt. Die Telekom hat bereits die Kommunikation der Angebote angepasst und den Bestandskunden auch kostenlos zusätzliches Surfvolumen zur Verfügung gestellt. Vodafone hat ebenfalls die Bewerbung der Angebote umgestellt und schreibt nun deutlich, dass die Surf-Geschwindigkeit nach Verbrauch von bestimmten Datenvolumen reduziert wird. Allerdings hat Vodafone keine Unterlassungsverpflichtungserklärung für die bisherige Praxis abgegeben.

Weitere Artikel zu LTE Drosselung

Lesen Sie unsere News auch als RSS-Feed

 
+++ Anzeige +++