Verbraucherzentrale gegen Drosselung bei Vodafone LTE Zuhause Tarife

Drosselung bei Festnetz-Ersatz-Tarifen vs. Flatrate-Bezeichnung

11. Dezember 2013

Nachdem die Verbraucherschützer die Deutsche Telekom wegen Drosselung bei LTE-Tarifen abgemahnt haben, sind nun auch andere Anbieter dran. Laut Nachrichtenmagazin Focus plant die Verbraucherzentrale Sachsen jetzt auch Vodafone wegen LTE-Zuhause-Tarife abzumahnen. Dabei geht es den Verbraucherschützern nicht um die Drosselung der Geschwindigkeit sondern um die Bezeichnung der Tarife. Die Anbieter dürfen die Zugänge also weiterhin drosseln, dürfen diese nur nicht mehr als «Flatrate« bezeichnen.

»Wir beobachten derzeit intensiv die Telekom-Wettbewerber, inwieweit sie bei Internetangeboten via LTE-Mobilfunk das Volumen drosseln, es dennoch aber Flatrate nennen«, sagt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen dem Focus.

Nach den »Call & Surf Comfort via Funk« Tarifen der Telekom haben die Verbraucherschützer nun auch »LTE Zuhause« Tarife von Vodafone im Visier. Beide Angebote sollen als Ersatz für Festnetz-Anschlüsse dienen. Allerdings werden bei beiden Anbietern, je nach Tarif, zwischen 10 GB und 30 GB ungedrosseltes Datenvolumen angeboten. Danach wird der Zugang auf maximal 384 kBit/s gebremst.

Sowohl die Telekom als auch inzwischen Vodafone haben die Bezeichnung »Flatrate« bei den betroffenen Angeboten bereits entfernt. Bei der Telekom können Kunden jetzt auch eine SpeedOn Option mit weiteren 10 GB Datenvolumen für 14,95 Euro zu den Call & Surf via Funk Tarifen buchen, wenn das im Tarif enthaltene Volumen vor dem Monatsende verbraucht wird. Bei den über das Festnetz realisierten DSL-Tarifen hat die Telekom die Drosselung ganz gestrichen. Auslöser war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW beim Landgericht Köln.

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