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Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung
Werbeanrufe ohne Einwilligung
Die Bundesnetzagentur geht weiter gegen unerlaubte Telefonwerbung vor. Die Behörde habe gegen zwei Unternehmen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 100.000 Euro verhängt, die Verbraucher mit unerlaubten Werbeanrufen belästigt haben.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Im aktuellen Fall hatte ein Call-Center für einen Energie-Anbieter Verbraucher angerufen und diesen angeboten, ihren Stromanbieter zu wechseln. Viele Verbraucher hatten sich nach Erhalt solcher Anrufe mit Beschwerden an die Bundesnetzagentur gewandt. Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher erfolgten, schreibt die Behörde. Die vorformulierten Einwilligungserklärungen waren nach Angaben der Bundesnetzagentur rechtlich unwirksam. Die Regulierer erklären, dass eine Werbeeinwilligung nur dann wirksam ist, wenn Verbraucher auf den ersten Blick genau erkennen können, welche Unternehmen für welche Produkte bzw. Dienstleistungen werben wollen.
Die Unternehmen hatten die Kontaktdaten der Verbraucher bei Adresshändlern eingekauft. Angeblich hätten die Verbraucher auf Internetseiten der Adresshändler an Gewinnspielen teilgenommen. Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben die betroffenen Verbraucher diese Internetseiten jedoch weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt. Auch der Energie-Anbieter und der Call-Center-Betreiber hatten im Vorfeld der Telefonkampagne überprüft, ob die Verbraucher eine Werbeeinwilligung abgegeben haben und ob die auf den Gewinnspielseiten enthaltenen Einwilligungserklärungen den rechtlichen Anforderungen genügen. Insofern seien beide Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen, so die Bundesnetzagentur.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
»Wer Werbeanrufe erhält, sollte genau prüfen, ob er dem zugestimmt hat. Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind verboten«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die sich unseriös erhobener Daten bedienen«, ergänzt Jochen Homann.
Bisher hat die Bundesnetzagentur 2017 bereits Bußgelder in Höhe von 465.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, können dies der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/unerlaubtetelefonwerbung melden.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur