Newsticker
- Telekom versorgt jetzt 97 Prozent der Bevölkerung mit 5G
- Telekom: Größtes Funkloch an Deutschlands ICE Strecken verschwindet
- Bundesnetzagentur veröffentlicht Entscheidung zu Leerrohrentgelten
- Taylor Swift Fans sorgen für mobilen Datenrekord beim ersten Konzert in Gelsenkirchen
- Umfrage: Ein Viertel der Deutschen sieht stündlich aufs Smartphone
- 1&1 Business-Glasfaseranschlüsse mit höheren Bandbreiten
- HappySIM startet mit 5G-Tarifen im Telefónica-Netz
- O2 Telefónica erreicht 96 Prozent 5G-Versorgung
- M-net erschließt 3.200 Wohnungen des GVW 1899 München mit Glasfaser
- Telekom: Neue MagentaMobil Tarife mit doppeltem Datenvolumen
Telekom: Wir wollen StreamOn weiter anbieten
Kommentar zur Entscheidung des VG Köln
Die Deutsche Telekom hält an ihrem StreamOn Angebot fest. Im eigenen Blog erklärt das Unternehmen, wolle die Telekom im Interesse der Kunden »weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit StreamOn weiter angeboten werden kann«. Eine Einstellung von StreamOn würde einen großen Nachteil für die mehr als 1,7 Millionen Kunden sowie die über 350 Inhalte-Partner bedeuten, so die Telekom weiter. Das Verwaltungsgericht Köln hat kürzlich bestätigt, dass Teilaspekte des StreamOn Angebotes der Telekom rechtswiedrig seien. Die Telekom kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster einlegen.
Telekom StreamOn (Bild: Deutsche Telekom; Collage: tarif4you.de)
Die Telekom ist der Auffassung, dass das Angebot nicht gegen EU-Recht verstöße. Das Unternehmen sei überzeugt, dass die EU-Roaming-Verordnung auch nationale Tarife erlaubt, und dass StreamOn als kostenloser Zusatzvertrag in Deutschland nicht EU-weit angeboten werden muss.
Wie die Telekom weiter erklärt, sei StreamOn von vorne herein als ein kostenloses Angebot zur Nutzung im Inland konzipiert worden. Das habe der Anbieter klar kommuniziert. Das wurde akzeptiert und es gäbe keinerlei Beschwerden von Kunden oder Partnern.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Bandbreiten. Hier hält die Telekom die Übertragung in DVD-Qualität für die Darstellung auf mobilen Endgeräten für absolut ausreichend. Als Argumente dafür nennt die Telekom die hohen Buchungszahlen der Kunden und das große Interesse der Partner. Auch bei diesem Punkt sehe die Telekom keinen Verstoß gegen EU-Recht, zumal andere Qualitäten im Bedarfsfall jederzeit genutzt werden können.
Quelle: Blog der Deutschen Telekom