Bundesnetzagentur: Beschwerdeaufkommen zu Rufnummernmissbrauch weiterhin hoch

Über 90000 schriftlichen Beschwerden in 2020

29. Dezember 2020

Die Zahl der Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch sei weiterhin auf hohem Niveau. Das schreibt die Bundesnetzagentur in ihrer aktuellen Mitteilung. Die Behörde rechnet für das gesamte Jahr 2020 mit über 90.000 schriftlichen Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch. Bei Ping-Anrufen und unerwünschten Drittanbieterleistungen im Mobilfunk sei das Beschwerdeaufkommen jedoch deutlich zurückgegangen.

Telefonieren im Festnetz
Beschwerdeaufkommen zu Rufnummernmissbrauch weiterhin auf hohem Niveau (Bild: iStockphoto.com/creacart)

Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch

Bis zum 15. Dezember 2020 erhielt die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben 88.541 schriftliche Beschwerden und Anfragen zu Rufnummernmissbrauch. Jeweils über 25.000 Eingaben betrafen dabei belästigende Anrufversuche und unerwünschte Fax-Werbung.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Beschwerden konnten nicht verzeichnet werden. Die Bundesnetzagentur ist jedoch in Fällen eingeschritten, in denen Verbrauchern im Zuge situationsbedingter Stornierungen von Flügen oder Urlaubsunterkünften erhebliche Kosten durch den Einsatz rechtswidriger Warteschleifen entstanden sind.

Zur Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch hat die Bundesnetzagentur bereits über 700 Rufnummern abgeschaltet und zu rund 5.500 Rufnummern Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote erlassen. Erneut konnten insbesondere in Hackingfällen unberechtigte Zahlungen in erheblichem Umfang aufgehalten werden.

Ping-Anrufe

Ein deutlicher Rückgang der Beschwerden verzeichnet die Bundesnetzagentur im Bereich der Ping-Anrufe. Nach über 31.000 Beschwerden im Vorjahr, erreichten die Bundesnetzagentur bisher etwa 6.500 Beschwerden zu diesem Themenbereich. Zum Schutze der Verbraucher wirkte auch im Jahr 2020 die Anordnung der Bundesnetzagentur, dass in Mobilfunknetzen für bestimmte auffällige internationale Ländervorwahlen eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss.

Abrechunng von Drittanbieterleistungen im Mobilfunk

Weiterhin werden Mobilfunknutzer besser beim Bezahlen von Drittanbieterleistungen geschützt. Seit Februar 2020 gelten die neuen Vorgaben zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung. In der Folge sei die Zahl der Beschwerden über Drittanbieterleistungen im Mobilfunk deutlich zurückgegangen, so die Bundesnetzagentur. Das Beschwerdeniveau liege derzeit bei rund 25 Beschwerden im Monat und damit bei einem Drittel des Vorjahresdurchschnittes.

Wenn Mobilfunknutzer Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sie sich online unter www.bundesnetzagentur.de/drittanbieter an die Bundesnetzagentur wenden. Darüber hinaus sollten Verbraucher in jedem Fall zusätzlich ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und die Rechnung beanstanden. Im Falle einer Abrechnung eines unerwünschten Abonnements sollte vorsorglich eine Kündigung des Dienstes erklärt werden.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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