Newsticker
- freenet: 20 GB LTE Telekom Allnet Flat für 9,99 Euro
- Telekom MagentaSport: DEB-Vertrag bis 2028 verlängert
- Telekom Breitbandausbau: Weitere 354.000 Haushalte surfen jetzt schneller
- Netzausbau in Würzburg: WVV und Vodafone verstärken das Kabelnetz
- Glasfaserausbau: Stadt Düsseldorf, Stadtwerke und NetCologne kooperieren
- O2 Mobile: Neue Tarife starten am 05 April
- Neue O2 Prepaid Tarife ab 05 April 2023
- Vodafone: Eigenwirtschaftlicher Glasfaser-Ausbau in Köln
- Smartphone kaputt: Jeder und jede Zweite setzt auf Reparatur
- Glasfaserausbau in München: Start in Bogenhausen und in der Lerchenau
Bundesnetzagentur sanktioniert über 15 Millionen unerlaubte Produkte
Viele nicht konforme Angebote insbesondere im Online-Handel
Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2022 mehr als 15 Millionen Produkte sanktioniert, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Funkstörungen verursachen können oder erhebliche formale Mängel aufweisen. Im Jahr 2021 hat die Bundesnetzagentur fast 23 Millionen Produkte vom Markt genommen.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Marktüberwachung im Onlinehandel
Die Online-Marktüberwachung hat im Jahr 2022 mehr als 2.600 auffällige Angebote identifiziert und von den entsprechenden Verkaufsplattformen gelöscht. Davon waren mehr als 13 Millionen Geräte betroffen.
Mit über 3,2 Millionen lagen Lichteffektgeräte für den privaten Bereich wie zum Beispiel Blitzwürfel oder Discokugeln auf dem ersten Platz der auffälligen Gerätearten. Neben einer oft fehlenden CE-Kennzeichnung oder Bedienungsanleitung wurde festgestellt, dass funkgesteuerte Geräte häufig in unzulässigen Laserklassen arbeiten.
Den zweiten Platz belegten auffällige Energiespargeräte mit einer Stückzahl von fast 2,8 Millionen. Die Geräte mit oftmals fraglicher Energiesparfunktion wiesen sichtbare formale Mängel auf, wie beispielsweise falsche CE-Kennzeichnungen, fehlende deutsche Bedienungsanleitungen oder fehlende verantwortliche europäische Ansprechpartner. Dies kann Auswirkungen für Verbraucher haben, da im Garantie- oder gar Schadensfall keine Ansprüche gegen verantwortliche Unternehmen geltend gemacht werden können, erklärt die Bundesnetzagentur. Der Betrieb solch mangelbehafteter Geräte ist in Deutschland verboten.
Handsender/Funkfernbedienungen erreichten mit einer Stückzahl von über 2 Millionen den dritten Platz. Grund für eine Sperrung war oft eine unzulässige Frequenznutzung innerhalb militärischer Frequenzbereiche.
Marktüberwachung im deutschen Einzelhandel
Die von der Bundesnetzagentur geprüfte Anzahl von Gerätetypen im deutschen Einzelhandel belief sich im Jahr 2022 auf 3.296. Die Agentur hat insgesamt 23 Vertriebsverbote erlassen und 1.145 Aufforderungen zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte ausgesprochen. Das betraf eine Stückzahl von 1,72 Millionen Geräten.
Auffällig waren unter anderem Batterieladegeräte, die aufgrund hoher Grenzwertüberschreitungen Störungen bei sicherheitsrelevanten Funkdiensten, militärischen Funkanwendungen sowie IP-Diensten verursachen können. Ein weiteres wichtiges Beispiel sind smarte Funksteckdosen, die die Sicherheitsanforderungen nicht einhalten, weil Stromschlag- oder Brandgefahr besteht.
Zusammenarbeit mit dem Zoll
Um möglichst viele nicht konforme Produkte bereits an der europäischen Außengrenze zu stoppen, kooperiert die Bundesnetzagentur intensiv mit dem Zoll. Der Zoll habe 2022 rund 4.800 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur gemeldet, schreibt die Behörde. Aufgrund vielfältig identifizierter Mängel wurde in rund 91 Prozent der Fälle keine Freigabe für den europäischen Markt erteilt. Insgesamt waren mehr als 720.000 Produkte von einer Einfuhrsperre betroffen.
Tipps für Verbraucher bei Online-Bestellungen
Den Online-Käufern rät die Bundesnetzagentur, seriöse und bekannte Quellen zu nutzen. Unter anderem sollten die Käufer prüfen, ob der Anbieter auch Adresse in der EU angegeben hat, unter der sie den Anbieter oder seinen Partner erreichen können. Diese Adresse muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument stehen. Auch der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur