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Bundesnetzagentur: Deutlich mehr Schlichtungsanträge für die Schlichtungsstelle Telekommunikation
Tätigkeitsbericht 2022 veröffentlicht
Die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 veröffentlicht. Im vergangenen Jahr richteten sich Kunden von Telekommunikationsunternehmen mehr als 3.000 Mal mit ihren Anliegen an die Schlichtungsstelle. In 2.389 Fällen stellten sie einen Antrag auf Schlichtung. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Anträge um circa 47 Prozent gestiegen. Im Vorjahr waren es 1.622 Schlichtungsanträge.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Fast jeder dritte Schlichtungsantrag im Jahr 2022 bezog sich auf die Inhalte und die Umsetzung von Verträgen. Weitere Schwerpunkte bildeten Streitfälle im Zusammenhang mit Störungen, verminderter Datenübertragungsrate und Rechnungsreklamationen, so die Bundesnetzagentur.
Ergebnisse der Schlichtungsverfahren
Im Jahr 2022 beendete die Schlichtungsstelle Telekommunikation 2.351 Verfahren. In 886 Fällen wurde eine Übereinkunft der streitenden Parteien erreicht (38 Prozent), berichtet die Bundesnetzagentur. In 429 Fällen zogen die Antragsteller ihre Anträge zurück. In 618 Fällen verweigerten die Unternehmen die Teilnahme am Schlichtungsverfahren. In 35 Fällen nahmen die Parteien den Schlichtungsvorschlag nicht an. In 383 Fällen lagen die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens nicht vor. Bezogen auf die Anzahl der beendeten Verfahren konnte die Schlichtungsstelle im Vergleich zum Vorjahr einen wesentlich höheren Anteil der Schlichtungsverfahren eröffnen.
Hintergrund zur Schlichtungsstelle Telekommunikation
Die Schlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Telekommunikationsunternehmen und deren Kunden. Ziel sei es, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen, um so eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Das Verfahren ist für beide Parteien freiwillig und kostenfrei.
Das neue Telekommunikationsgesetz vom Dezember 2021 führte neue Kundenschutzregelungen für das Schlichtungsverfahren ein. Zum einen sind neue Sachverhalte für die Schlichtung hinzugekommen. Zum anderen ist für die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens nun lediglich erforderlich, dass der Streit einen Sachverhalt betrifft, der in Zusammenhang mit den kundenschützenden Regelungen des Telekommunikationsgesetzes steht. Nach den bisherigen Regelungen waren die Anforderungen an die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens höher. Dies führte dazu, dass die Schlichtungsstelle im Jahr 2022 mehr Verfahren eröffnen konnte. Mehr Verbraucher hatten somit die Möglichkeit, ihren Streit mit dem Telekommunikationsunternehmen außergerichtlich zu klären.
Der Tätigkeitsbericht 2022 sowie nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Telekommunikation sind auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/tk-schlichtungsstelle veröffentlicht.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur