EU-Kommission stoppt höhere Festnetz-Zustellungsentgelte

Vorschlag der Bundesnetzgentur zu Interconnect-Kosten zu hoch

08. April 2013

Die Europäische Kommission hat am Montag einen Vorschlag der Bundesnetzagentur (BNetzA) für höhere Zustellungsentgelte im Festnetz gestoppt. Das teilte die EU-Komission am Abend in einer Pressemitteilung mit. Die deutsche Behörde plante, ihre Tarife im Vergleich zum EU-Durchschnitt zu verdreifachen.

Die Zustellungsentgelte sind die Tarife, die die Netzbetreiber sich gegenseitig in Rechnung stellen, wenn sie Anrufe zwischen ihren Netzen zustellen. Die Kosten, die dabei entstehen, werden letztendlich an Verbraucher weitergegeben.

Vorgeschlagene Entgelte sind das dreifache des EU-Durchschnitts

Der Vorschlag der Bundesnetzagentur sieht Zustellungsentgelte zwischen 0,36 Cent/Minute (Hauptzeiten) und 0,25 Cent/Minute (Nebenzeiten) für die am häufigsten genutzte Tarifzone I vor. Betreiber in Ländern, die sich an den Empfehlungen der Europäischen Kommission orientieren, zahlen laut EU-Komission durchschnittlich 0,10 Cent/Minute. Diese Entgelte gelten für die Anrufzustellung im Netz der Telekom (»Terminierung«) als auch für den insbesondere bei Call-by-Call und Preselection Telefonaten erforderlichen Aufbau von Verbindungen aus dem Telekom-Netz zu Wettbewerbernetzen (»Zuführung«).

»Meine Aufgabe ist es, einen Binnenmarkt für Telekommunikationsdienste für alle Bürgerinnen und Bürger der EU zu schaffen. Alle EU-Mitgliedstaaten - große wie kleine - haben die Vorschriften mitverabschiedet und setzen sie in diesem Sinne um. Kein Land darf uns von diesem Ziel abbringen«, sagte die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes und forderte die Bundesnetzagentur auf, einen neuen Vorschlag mit niedrigeren Verbraucherpreisen vorzulegen, »der zur Schaffung des Telekommunikationsbinnenmarkts beiträgt«.

Nach diesem Schreiben, in dem die EU-Kommission der Bundesnetzagentur ihre ernsthaften Zweifel an dem Vorschlag mitteilt, haben die Regulierer nun drei Monate Zeit, um mit der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) eine Lösung auszuarbeiten. Die Umsetzung des Vorschlags wird währenddessen ausgesetzt.

Hintergrund

Anfang Februar 2013 teilte die Bundesnetzagentur der Kommission ihre Absicht mit, die Märkte für Festnetz-Zustellungsentgelte auf der Grundlage einer anderen Berechnungsmethode zu regulieren, als sie in der Empfehlung der Kommission über Zustellungsentgelte vorgesehen ist. Die Bundesnetzagentur hat vorgeschlagen, die so genannte LRAIC+-Methode (Long-Run Average Incremental Cost+) zur Berechnung der langfristigen durchschnittlichen Zusatzkosten anzuwenden, während die Kommission das Bottom-up-Kostenmodell (reines Bottom-up-LRIC) empfiehlt.

Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr gehen die Meinungen der Kommission und der Bundesnetzagentur auseinander. Bereits Anfang März hat die Europäische Kommission die Pläne der deutschen Regulierungsbehörde ausgesetzt, die dazu führen könnten, dass die Anrufzustellungsentgelte in deutschen Mobilfunknetzen um über 80 Prozent höher sind als in vielen anderen Mitgliedstaaten. Dadurch würden den deutschen Verbrauchern ungerechtfertigt hohe Preise für ihre Handygespräche berechnet.

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