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Bundesnetzagentur fordert mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen
Sonderkündigungsrechte bei weniger Bandbreite als versprochen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Freitag Eckpunkte zur Förderung der Transparenz insbesondere für Nutzer von Breitbandanschlüssen veröffentlicht. Durch die geplanten Maßnahmen sollen Kunden bei Internet-Vertragsabschlüssen besser informiert werden.
»Ein Höchstmaß an Transparenz ist gerade auch angesichts der jüngsten Debatte zu den neu eingeführten Flatrate-Tarifen der Deutschen Telekom von besonderer Bedeutung. [...] Der Endkunde muss vor und nach dem Vertragsschluss wissen, welche Leistung er von seinem Anbieter erwarten kann, und die Leistung auch kontrollieren können«, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur schlägt speziell zu Volumentarifen vor, den Endkunden laufend über das von ihm verbrauchte Datenvolumen zu informieren. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass der Kunde genau weiß, welche Dienste in ein vertraglich vereinbartes Datenvolumen einberechnet werden und welche nicht. Weiterhin sollen auch Betreiber von Internet-Vergleichsportalen leicht an diese Informationen komen können. Dadurch sollen Kunden sich vor der Bestellung auch informieren können.
Vorschlag: Anschluss-Leistung nach Schaltung nachmessen

Die Transparenz soll natürlich nicht nur bei Volumentarifen sondern bei allen mobilen und stationären Breitbandanschlüssen erhöht werden. In ihrer Mitte April veröffentlichten Messstudie hatte die Bundesnetzagentur festgestellt, dass die Nutzer oft nicht die Bandbreite gemessen haben, die ihnen als maximal mögliche Bandbreite von ihrem Anbieter in Aussicht gestellt wurde. Auch in den Verträgen machen fast alle Anibeter flexible Angaben zur verfügbaren Bandbreite, bemängelt die Bundesnetzagentur. Der Kunde weiß damit nur vage, mit welcher Leistung er konkret rechnen kann. Und auch nach Vertragsabschluss und erfolgter Schaltung würden Anbieter die Kunden nicht über die Leistungsfähigkeit des konkreten Anschlusses informieren.
Hier schlägt die BNetzA einen Info-Blatt für die Kunden vor dem Vertragsabschluss vor, auf welchem der Kunde »schnell und verständlich über die vertraglich angebotene minimale und maximale Datenübertragungsrate seines Anschlusses informiert wird«. Nach der Schaltung eines Festnetz- oder Mobilfunkanschlusses sollen Anbieter zudem die vor Ort erfügbare Datenübertragungsrate nachmessen und dem Kunden mitteilen. »Bei Abweichungen der vertraglich vereinbarten von der tatsächlichen Datenübertragungsrate sollten die Anbieter über mögliche Entschädigungs- und Erstattungsansprüche oder Sonderkündigungsrechte informieren«, schlägt Homann vor.
Neben der verständlichen Darstellung von Leistungsangaben durch den Anbieter sollten Endkunden außerdem die Möglichkeit erhalten, kostenlos selbst die Qualität ihres Anschlusses in einem vergleichbaren und transparenten Messverfahren zu kontrollieren.
Die Bundesnetzagentur hat ihre Vorschläge auf ihrer Webseite und in einem neunseitigen Papier veröffentlicht. Anbieter, Verbände und die interessierte Öffentlichkeit können bis zum 2. September 2013 zu den Eckpunkten Stellungsnahmen abgeben. Danach will die Bundesnetzagentur über die konkrete Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen entscheiden.
Bild: iStockphoto.com/Bienchen-s