Zusammenschaltungsentgelte für das Festnetz endgültig genehmigt

Bundesnetzagentur ignoriert erneut die Einwände der EU-Komission

02. September 2013

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag die neuen Zusammenschaltungsentgelte der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) für das Festnetz endgültig genehmigt. Damit werden jetzt die bereits im November 2012 bekannt gegebenen Preise für Durchleitung von Verbindungen rückwirkend zum 1. Dezember 2012 gültig.

Die Festnetz-Zusammenschaltungsentgelte waren Ende November 2012 zunächst nur vorläufig genehmigt worden, weil vor einer endgültigen Entscheidung zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und anschließend eine Stellungnahme der EU-Kommission abgewartet werden musste. Die EU-Kommission hatte die Bundesnetzagentur aufgefordert, die Entscheidung hinsichtlich der darin enthaltenen Entgelte für die Anrufzustellung im Netz der Telekom zu ändern oder zurückzuziehen und diese Entgelte noch weiter abzusenken. Hintergrund ist, dass die Bundesnetzagentur der Empfehlung der EU-Kommission zur Ermittlung von Terminierungsentgelten nicht gefolgt war.

Ebenso wie bei den Mitte Juli endgültig genehmigten Mobilfunk Terminierungsentgelten hält die Bundesnetzagentur auch bei den Festnetz-Terminierungsentgelten an der von ihr gewählten Methode, die Entgelte auf der Grundlage der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu ermitteln, fest. Die von der EU-Kommission empfohlene Kostenermittlungsmethode sei in Deutschland aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht besser geeignet, die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes zu erreichen und nachhaltige Investitionen zu fördern. Die EU-Kommission hat hinsichtlich der Entscheidung kein Veto Recht.

Die neuen Zusammenschaltungsentgelte sind bis zum 30. November 2014 befristet.

Neben den Basisentgelten für die Terminierungs- und die Zuführungsleistungen beinhaltet die endgültige Genehmigung auch die daraus abgeleiteten Entgelte für so genannte optionale und zusätzliche Leistungen. Diese umfassen unter anderem Zuführungen zu Sonderrufnummern wie 0800er, 0180er, 0900er Rufnummern, den Transit zwischen verschiedenen Netzen und die Zuführung von schmalbandigem Internetverkehr, also auch Internet-by-Call Zugänge über analoges Modem und ISDN.

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