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WLAN: Bundesregierung schafft Störerhaftung ab
Mehr Rechtssicherheit für öffentliche WLAN-Zugänge
Nach monatelangem Hin und Her haben die Koalitionsparteien der Bundesregierung sich darauf geeinigt, die umstrittene Störerhaftung abzuschaffen. Damit haben Union und SPD den Weg für offene private WLAN-Hotspots freigemacht.

Bundesregierung schafft Störerhaftung in öffentlichen WLAN-Netzen ab (Bild: iStockphoto.com/grinvalds)
Wer sein privates WLAN-Netz für andere Nutzer öffnet, soll künftig besser rechtlich geschützt werden. Denn Betreiber von WLAN-Hotspots sollen das sogenannte Providerprivileg genießen. Im Rahmen der Neuregelung des Telemediengesetzes sollen nun die bisher notwendigen Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff wegfallen. Das bedeutet: Der drahtlose Internetzugang via WLAN kann dann auch ohne Login und Passwort angeboten werden, ohne dass die Betreiber rechtliche Konsequenzen fürchten müssen. So droht bei Rechtsverletzungen der Nutzer - etwa bei illegalen Downloads von Musik oder Filmen - keine Abmahnung mehr. Gleichwohl muss der Anbieter eines Hotspots Nutzer nach einer richterlichen Anordnung sperren, wenn diese Gesetzesverstöße begehen.
Nach dem Plan der Koalitionsparteien soll die neue Regelung so schnell wie möglich im Bundestag verabschiedet werden und dann bis zum Herbst in Kraft treten.
Sowohl die Politik als auch die Wirtschaft begrüßt die geplante Abschaffung der Störerhaftung in öffentlichen WLAN-Netzen. »Der Weg für mehr freies WLAN ist endlich frei« twitterte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). »Die Abschaffung der Störerhaftung ist ein überfälliger und wichtiger Schritt.«

Tweet des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) zur Abschaffung der Störerhaftung (Screenshot: twitter.com/HeikoMaas)
Auch der Branchenverband Bitkom begrüßt die Entscheidung. »Die Abschaffung der Störerhaftung wird zu spürbaren Erleichterungen für die Betreiber und Nutzer öffentlicher WLAN-Netze führen«, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. »Für die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots herrscht nun endlich Rechtssicherheit. Sie laufen nicht mehr Gefahr, für Rechtsverletzungen der Nutzer haften zu müssen«. Die Nutzer profitierten, indem sie sich nicht mehr durch aufwendige Anmeldeprozeduren klicken müssen.
Mit dem Wegfall der Störerhaftung werde die Grundlage für einen schnellen Ausbau öffentlich verfügbarer WLAN-Netze geschaffen, so der Bitkom. »Die Neuregelung macht den Weg frei für den Ausbau von WLAN-Hotspots in Cafés, Restaurants, Geschäften oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen«, sagte Rohleder. Zudem erleichtere sie Kommunen das Angebot öffentlicher WLAN-Bereiche.
Bislang hinkt Deutschland bei der Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich weit zurück. Laut einer Bitkom-Umfrage aus dem vergangenen Jahr gehen nur vier von zehn (39 Prozent) Internetnutzern außerhalb der eigenen vier Wände per WLAN ins Netz.
Nicht zuletzt kommt die Bundesregierung mit der Entscheidung den europarechtlichen Vorgaben nach. Im März hatte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in seinem Schlussantrag festgestellt, dass die Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden können.